Frage:
Hallo Frau Bader,
ich habe bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt. diese endet am 30.11.2017.
Nun möchte ich diese aber auf 3 Jahre verlängern.
Auf was muss ich achten ? und ist dies überhaupt möglich ? Ich möchte meine Tochter gerne bis zu ihrem 3. Lebensjahr selber betreuen.
Ich habe gelesen das mein Arbeitgeber zustimmen muss.
mit freundlichen Grüßen
von kira92 am 10.06.2017, 17:22 Uhr

Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
sie müssen ihn mit Frist sieben Wochen schriftlich um eine Verlängerung bitten. Einen Anspruch haben Sie nicht.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2017
Antwort auf:
Elternzeit
Du musst dich bei der Erstmeldung für zwei Jahre festlegen. Also nein, der AG muss nicht zustimmen, dass du direkt verlängerst.
LG Lilly
von lilke am 10.06.2017

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