Hallo.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Befinde mich jetzt im BV.
Vorraussichtl. Mutterschutz beginnt 8.3.2016 und Geb.termin 16.4.16.
Meine Fragen:
Kann ich nach der Geburt erst das 1 Jahr von meinem 1. Kind nehmen und dann sehen, ob ich die Elternzeit verlängere und dann die von Kind 2 beginne.
Oder muss ich bei Kind 2 beginnen.
Darf ich, wenn ich 1 Jahr beantrage, problemlos evtl. im Anschluss die Elternzeit verlängern? Wie oft darf man das verlängern, jährlich?
Vielen Dank
von
Wirbelwinde123
am 01.02.2016, 11:44
Antwort auf:
Elternzeit von Kind 1 verlängern
Hallo,
leider hilft der Link für Ihr Problem nicht.
Ich halte es auf jeden Fall für ratsam, zwei Jahre für Kind zwei zu beantragen, dies wegen der Zahlung des Elterngeldes. Sie können aber mit der Eltern Geld Stellen klären, ob Ihnen das auch gewährt wird, wenn sie noch mit den einzelnen Elternzeit sind.
Dann können Sie für jedes Kind bis zu zwölf Monaten bis zum achten Geburtstag nehmen, für Kinder, die nach dem 1.7.2015 geboren sind, bedürfen sie für nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2016
Antwort auf:
Elternzeit von Kind 1 verlängern
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/verlaengerung-der-elternzeit/05/#zwei
von
Paradoxx
am 01.02.2016, 19:57