Frage:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
Hallo Frau Bader,
Meine erste Tochter ist am 22.09.2010 und meine zweite Tochter ist am 22.01.2013 geboren. Ist es möglich die übrig gebliebene Elternzeit von beiden an die Elternzeit von meiner dritten Tochter( geboren 02.08.2015) anhängen? Ich habe für alle drei Kinder jeweils 3 Jahre Elternzeit beantragt. Bin jeweils in der Elternzeit der ersten und der zweiten Tochter schwanger geworden.
Viele Grüße
von
vronal13
am 18.03.2017, 20:25
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie zu Beginn des Mutterschutzes jeweils die Elternzeit des vorigen Kindes beendet haben.
Für Kind 1 und 2 bleiben dann noch wenige Monate, die können Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers hintendran hängen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2017
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
Hast du die laufende Elternzeit jeweils beendet?
Soweit ich weiß, geht es nur mit Zustimmung des AG, hast du dir die restliche Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen lassen?
Bei Kind 1 musst auch schauen, das wäre ja bei Ablauf der Elternzeit fürs 3. Kind schon bald 8.
von
malini
am 18.03.2017, 20:34
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
du hast für die ersten beiden kinder nur noch jeweils 1 jahr übrig, was du auf nach dem 3. geburtstag legen kannst. kind 1 wird ja schon bald 8, da musst du schauen, dass du das jahr dieses kindes als erstes verbrauchst. hast du die jeweils laufedne elternzeit für den jeweils neuen mutterschutz beendet?
von
mellomania
am 18.03.2017, 21:08
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
Sie hat "für die ersten beiden kinder nur noch jeweils 1 jahr übrig"?
Wie kommst du darauf?
Ich versteh da deinen Rechenweg nicht, kannst du ihn mir erklären?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.03.2017, 09:13
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
alte regelung. bei kindern, die vor dem 1.7.2015 geboren sind, muss man zwei jahre elternzeit genommen haben, bevor das kind 3 jahre alt ist und kann nur ein jahr übers dritte jahr hinaus nehmen.
bei kindern, die danach geboren sind, kann man bis zu zwei jahre übers dritte lebensjahr hinaus nehmen und muss nur ein jahr genommen haben, bis das kind 3 ist
von
mellomania
am 19.03.2017, 19:49
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
Ja, die alte Regelung ist mir bekannt, aber wie kommst du darauf, dass sie pro Kind noch 1 Jahr übrig hat?
Elternzeit wird taggenau berechnet.
Kind 1 ist am 22.09.2010 geboren, das zweite am 22.01.2013.
Dazwischen liegen (selbst ungenau betrachtet) rund 28 Monate.
Der Mutter stehen maximal 36 Monate zur Verfügung.
36 Monate - 28 Monate ist NICHT 12!
Sie hat kein Jahr übrig!
Mit den Geburtsdaten für Kind 2 und Kind 3 bleiben der Mutter von dem (von dir angepriesenen) 2. Jahr sogar noch weniger Monate zum Übertragen!
Auch hier hat sie kein Jahr übrig!
Hoffentlich ist die Fragestellerin noch nicht bei ihrem AG gewesen und hat 2 Jahre Elternzeit gefordert...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.03.2017, 09:25
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
Sie muss zwei jahre elternzeit pro kind genommen haben, bis kind 3 jahre alt ist. wenn sie vorher schwanger wird und die laufende elternzeit abbricht und die kinder 1 und 2 nun über drei jahre alt sind und beide vor dem 1.7.15 geboren sind, hat sie pro kind 1 und 2 nur ein jahr übrig. der rest ist weg. erst für kinder ab dem 1.7.15 darf sie zwei jahre mit rüber nehmen also hinter das 3. lj. daher hat sie höchstens 1 jahr pro kind 1 und 2 übrig, da beide über drei sind. oder sehe ich das falsch?
von
mellomania
am 20.03.2017, 14:56
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
Alte oder neue Regelung? Total egal!
Denn sie hat sowieso weniger als 12 Monate zum Übertragen!
Oder anders herum: Sie hat keinen REST von 12 Monaten (pro Kind), den sie übertragen KÖNNTE.
Wenn man 1 Jahr übertragen möchte (oder nach neuer Regelung 2 Jahre), dann muss man diese Zeit auch ÜBRIG haben...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.03.2017, 17:11
Antwort auf:
Elternzeit von 1.und 2. Kind an die elternzeit von 3. Kind dranhängen?
wenn sie weniger als 12 monate hat, hast du recht. ich ging davon aus, dass sie mehr als 12 monate hat. bis zu 12 monate für die alten kinder und bis zu 24 für das neue kind können übertragen werden. alles was drüber geht is weg. wenn sie jetzt 18 monate hätte, wären 6 futsch. so wollte ich das schreiben...danke dir sumsum
von
mellomania
am 20.03.2017, 19:36