Hallo Frau Bader, Ich bin bis 8.1.18 in Elternzeit. Da ich wieder schwanger bin und mein Mutterschutz am 12.2.18 beginnt habe ich überlegt, ob man die Elternzeit bis 11.2.18 verlängern kann und ob man dann für den Mutterschutz volles Gehalt bekommt? Aktuell ist mein Vollzeitvertrag auf 5h/Woche runtergeregelt befristet bis 31.12.17 (Einen Minijobs neben meinem Vertrag könnten Sie mir irgendwie nicht machen) Dh ab 1.1.18 würde wieder nein Vollzeitvertrag gelten. Eigentlich hatte ich überlegt im Dez/Jan noch 20h/Woche arbeiten zu gehen. Aber dann würde mein Vertrag ja geändert werden. Danke
von Silentfire am 20.09.2017, 21:25