Hallo Frau Bader, folgende Frage: Wenn ich Elternzeit z. B. für 14 Monate beantrage und dann während der Elternzeit entscheide, dass ich gern längere Elternzeit haben möchte und diese beim Arbeitgeber beantrage (z. B. 3 Monate länger) - geht das problemlos? Darf der Arbeitgeber ablehnen? Was ist zu beachten? Wie ist es im umgekehrten Fall - wenn ich z. B. 17 Monate Elternzeit beantrage, dann aber z. B. aus finanziellen Gründen wieder früher wieder arbeiten will und die Elternzeit verkürzen will. Wie ist der Sachverhalt hier? Vielen Dank. Vivianna
von Vivi.1981 am 19.02.2016, 13:47