Hallo Frau Bader, im Januar 2014 kam mein Sohn zur Welt. Nach der Mutterschutzzeit, war erst ich 8 Monate in Elternzeit und danach mein Partner 6 Monate. Während mein Partner in Elternzeit war, habe ich Vollzeit gearbeitet und ab dem 1 März 2015 in Teilzeit. Im Juli 2016 habe ich mich, dann noch mit Zustimmung meines Arbeitgebers selbständig gemacht. Das Unternehmen hat über 100 Angestellte. Leider habe ich versäumt mir noch 12 Monate Elternzeit für nach dem 3. Lebensjahr übertragen zu lassen. Habe ich jetzt noch die Möglichkeit, Elternzeit für 1 Jahr zu beantragen und bräuchte ich erneut die Zustimmung vom Arbeitgeber für die Selbständigkeit (max. 30h pro Woche)? Krankenversichern müsste ich mich in dem Fall dann vermutlich selber, oder? Danke.
von franzi75 am 05.06.2017, 17:16