Elternzeit übertragen nach dem 3. Geburtstag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit übertragen nach dem 3. Geburtstag

Hallo Frau Bader, im Januar 2014 kam mein Sohn zur Welt. Nach der Mutterschutzzeit, war erst ich 8 Monate in Elternzeit und danach mein Partner 6 Monate. Während mein Partner in Elternzeit war, habe ich Vollzeit gearbeitet und ab dem 1 März 2015 in Teilzeit. Im Juli 2016 habe ich mich, dann noch mit Zustimmung meines Arbeitgebers selbständig gemacht. Das Unternehmen hat über 100 Angestellte. Leider habe ich versäumt mir noch 12 Monate Elternzeit für nach dem 3. Lebensjahr übertragen zu lassen. Habe ich jetzt noch die Möglichkeit, Elternzeit für 1 Jahr zu beantragen und bräuchte ich erneut die Zustimmung vom Arbeitgeber für die Selbständigkeit (max. 30h pro Woche)? Krankenversichern müsste ich mich in dem Fall dann vermutlich selber, oder? Danke.

von franzi75 am 05.06.2017, 17:16



Antwort auf: Elternzeit übertragen nach dem 3. Geburtstag

Hallo, Sie können mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ich hab jetzt nicht verstanden, ob Sie noch weiter selbstständig sind, dann brauchen Sie keine erneute zu Stimmung. Je nach Höhe der Einkünfte müssen Sie sich selbstständig krankenversichern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2017



Antwort auf: Elternzeit übertragen nach dem 3. Geburtstag

Danke!

von franzi75 am 06.06.2017, 21:43



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