Delly
Hallo Frau Bader, durch ein großes Missverständnis hat mein Mann seine zwei Monate Elternzeit nicht bei der Elterngeldstelle, sondern nur beim Arbeitgeber beantragt und statt den Lebensmonaten unseres Kindes den normalen Kalendermonat angegeben. Unser Kind ist am 14.09.2015 geboren. Die Elternzeit wurde vom Arbeitgeber für die Zeiträume 01.01.-31.01.2016 und 01.04.-30.04.2016 genehmigt. Nachdem mein Mann jetzt den ganzen Januar unser Kind Zuhause betreut hat, haben wir uns nach seinem Gehalt von 65% erkundigt, das natürlich ausgeblieben ist. Unsere Frage: Ist es jetzt trotzdem noch möglich rückwirkend die 65% von der Elterngeldstelle für diesen Monat zu erhalten? Liebe Grüße, Delly
Hallo, den Antrag stellt man in der Tat beim AG, nur das EG beantragt man bei der EG-Stelle. Dann aber entsprechend dem Geburtstag, also hier ab jeweils 14. EG bekommt man nur, wenn es mind 2 Auszahlungsbeträge sind. Liebe Grüße NB
Delly
Was meinen Sie mit den zwei Auszahlungsbeträgen?
Mitglied inaktiv
Euer Problem ist, ihr habt keinen Lebensmonat. IMO gäbe es da nur einen Weg das evtl noch "geradezubiegen" - ohne zu großen finaziellen Einbußen: 1. AG fragen ob er die Elternzeit an die Lebensmonate anpasst, also vom 14.01 - 13.02 und dann vom 14.04- 13.05. Damit hätte dein Mann die vorausgesetzten 2 Lebensmonate. 2. AG fragen ob man entweder unbezahlte Elternzeit für die fälschlichen Tage 1.01-13.01 nehmen kann (dann gibt es dafür aber kein geld) oder ob man bezahlte Urlaubstage nehmen kann nachträglich. Vielleicht ist ja sogar noch Resturlaub von 2015 da, dann denn dafür nutzen. dabei gäbe es dann jetzt zumindestens ein halbes Monatsgehalt. 3. Antrag bei der Elterngeld einreichen und zwar SCHLEUNIGST !!! Rückwirkend geht bis zu 3 Monate, aber die Bearbeitung dauert. Manche Ämter sind schnell und man hat in 1 Woche den Bescheid, andere brauchen 3 Monate - und solange gibt es auch kein Geld von denen. Lasst ihr es so wie es jetzt ist, könnt ihr euch den Schreibkram bei der Elterngeldkasse sparen. da keine 2 Lebensmonate voll sind, müsstet ihr Geld - wenn ihr welches bekommt - an die zurückzahlen.
Mitglied inaktiv
Dein Mann muss zwei volle LEBENSmonate tatsächlich EG beantragen und EZ machen. Ansonsten bekommt ihr nichts bzw. Müsst (für deinen Mann) schon gezahlte Beiträge zurückzahlen. Die EZ im April solltet ihr dringend ändern, dann habt ihr wenigstens den Monat. Und dann mit der EG Stelle reden, was man mit dem verkorksten Januar machen kann. Vielleicht lassen die mit sich reden, dass er für den halben Monat Geld bekommt und nochmal irgendwann einen halben Monat macht. Ist nicht üblich, aber vielleicht lassen die sich auf was ein. Ansonsten muss er nochmal einen Monat irgendwann EZ machen. Wenn das finanziell nicht passt, dann notfalls mit Teilzeit damit ihr den April nicht zurückzahlen müsste. EG kann man ich glaube drei Monate rückwirkend beantragen. Da bin ich mir aber über die Dauer nicht sicher. LG Lilly
Sternenschnuppe
Da ist doch jede Frist abgelaufen. Der Februar beginnt Montag ! Elternzeit muss 8 Wochen eher gemeldet werden. Mein Rat : Beim AG von 14.04.-13.06. ändern und solange jetzt arbeiten. Über die Elterngeldstelle den Antrag für Januar zurückziehen weil falsch gestellt. Und beim AG versuchen Urlaub rückwirkend nachzureichen. Ich würde bei so einem Desaster lieber die beiden Monate zusammen nehmen. Mit mehr als 8 Wochen Lücke dazwischen erlischt zwisxhendrin der Kündigungsschutz. Wobei ein Monat Lücke dazwischen den Urlaub retten würde, also 1/12 davon. Nur für Monate in denen man voll in Elternzeit ist wird der Urlaub gestrichen. Dann habt ihr einen Monat Gehalt verloren, aber nicht das Elterngeld. Vielleicht lässt sich mit Urlaub noch was abfangen. Was ich nicht verstehe, auf den Elterngeldanträgen die ich kenne, steht mehrmals Lebensmonate für die es beantragt werden kann. Steht das da nicht mehr ?
Sternenschnuppe
Da steht überall Lebensmonat. http://www.elterngeld.net/hessen/ab_01_07_2015/Elterngeldantrag.pdf Hoffe er hat einen kulanten Arbeitgeber. Dann könnt ihr das noch drehen.
Mitglied inaktiv
Wenn der AG zustimmt muss man sich nicht an die 8 bzw 7 Wochen halten, das ist Kulanz. wenn der sein OK gibt kann er theoretisch von einem Tag in den nächsten in EZ gehen.
Sternenschnuppe
Das wäre die beste Lösung. Wäre halt schon Montag.
Delly
Vielen Dank ihr Lieben! Ist halt alles total doof gelaufen... werde am Montag die Elterngeldstelle anrufen und hören was die dazu sagen. Wir versuchen auf jeden Fall das Beste draus zu machen. Ganz liebe Grüße, Delly
Mitglied inaktiv
Das Problem ist soweit ich verstanden habe, dass sie noch gar kein EG beantragt hatten sondern nur EZ und das auch noch nicht so, dass man für diese Zeiten EG. Beantragen kann. LG Lilly
Delly
Ich habe heute morgen mit der Elterngeldstelle telefoniert und das Ergebnis ist folgendes: Mein Mann geht im Februar, wie zu Beginn geplant, ganz normal arbeiten. Da er dann vom 14.01.-31.01. zuhause war und vom 01.02.-13.02. voll arbeitet, ergibt das einen vollen Monat Teilzeit-Elternzeit. Das heißt er bekommt im Februar sein volles Gehalt und für den halben Januar 50% von den 67% des Monatsgehalts. Die erste Januarhälfte versucht er jetzt rückwirkend auf Urlaub bzw. unbezahlten Urlaub zu setzten, je nachdem was sein Arbeitgeber zustimmt. Den zweiten Monat der Elternzeit verschieben wir, sodass er mit dem Lebensmonat unseres Kindes übereinstimmt. Bei der Elterngeldstelle müssen wir jetzt also den Antrag auf Elterngeld, die 12 Gehaltsabrechnungen vor Geburt unseres Kindes und die abgeänderte Genehmigung des Arbeitgebers für die Elternzeit, einreichen. Wir sind echt froh über diese Lösung! LG, Delly
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