Frage: Elternzeit oder Kündigung

Hallo Frau Bader, uns beschäftigt gerade eine wirklich dringende Frage. Eigentlich habe ich nach nun 1-jähriger Elternzeit geplant wieder Teilzeit (4h) arbeiten zu gehen. Leider läuft die Kita- Eingewöhnung so miserabel, dass es mir fast das Herz bricht meinen Sohn jetzt schon abzugeben. Ich weiß aber nicht wie wir das finanziell regeln können. Mein Mann erhält 1300€ Nettolohn, ab Februar werden es nur noch 1000€ sein. Mein Erziehungsgeld betrug 770€. Wenn ich mir im Internet das Wohngeld berechnen lasse, kommt da nicht viel raus. Landeserziehungsgeld steht uns hier in Sachsen ja auch zu, aber das ist auch nicht viel. Jetzt überlege ich ernsthaft schon, meinen Chef zu bitten mich zu kündigen. Dann würde mir ja ALG1 zustehen, richtig? Das ist weit mehr als alles andere (laut Rechner 827€). Gibt es noch andere Möglichkeiten finanzielle Unterstützung zu erhalten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort. Viele Grüße.

von stardust82 am 25.09.2014, 09:35



Antwort auf: Elternzeit oder Kündigung

Hallo, das bringt nichts. Sie stehen ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wenn Sie das Kind betreuen. Dann bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld 1. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2014



Antwort auf: Elternzeit oder Kündigung

ALG würdest Du in der Höhe bekommen wenn Du Vollzeit arbeiten könntest und auch entsprechende Kinderbetreung nachweisen kannst. Wird also nicht gehen. Bitte Deinen Chef um kurze Verlängerung der Elternzeit und macht eine passende Eingewöhnung. Einen Job mit Willen zu verlieren ist heutzutage gar nicht gut. Beantragen könntet ihr auch Kindergeldzuschlag und Wohngeld in der Übergangszeit.

von Sternenschnuppe am 25.09.2014, 09:44



Antwort auf: Elternzeit oder Kündigung

Was ich vergessen habe, zu fragen: Der Arbeitsvertrag läuft eigentlich seit Mitte Septmber wieder. Im Moment nutze ich noch Resturlaub. Ist unter Zustimmung des Arbeitgebers trotzdem eine Verlängerung noch möglich. Den ersten Lohn habe ich schon erhalten. Den müsste ich dann halt zurückzahlen. Danke.

von stardust82 am 25.09.2014, 13:25



Antwort auf: Elternzeit oder Kündigung

Hallo, Kündigung würde Dir nicht helfen, denn um Arbeitslosengeld zu beziehen, musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und das würdest Du ja nicht, denn Dein Problem ist ja die Kinderbetreuung. Arbeitslosengeld würdest Du auch nur für eine Halbtagsstelle bekommen, wenn Du nur Teilzeit arbeiten möchtest. Es gibt noch weitere finanzielle Unterstützungen. Ihr könntet Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Beides ist einkommensabhängig. Wenn Ihr Glück habt, bekommt Ihr den Kinderzuschlag. Hier muss das Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Dann gibts ja noch Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld. Dein Arbeitgeber muss der Elternzeitverlängerung zustimmen, kann sie aber ablehnen, weil Du erstmals nur ein Jahr beantragt hast. Oder arbeitest Du Teilzeit während der Elternzeit? Vielleicht könntest Du aber mit Deinem Arbeitgeber reden, dass er Dir die Elternzeit nach Deinem Urlaub verlängert. So müsstest Du nichts zurück zahlen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 26.09.2014, 10:20



Antwort auf: Elternzeit oder Kündigung

Hallo, bei dem Einkommen deines Mannes könntest du tatsächlich Kiz und Wohngeld beantragen, viel wäre es nicht, aber mehr als gar nichts. Gerade ab Februar habt ihr gute Chancen auf den Kinderzuschlag. Ansonsten könntest du aufstockend Hartz 4 beantragen, was allerdings weniger wäre als Kiz und Wohngeld. Und die 150€ Betreuungsgeld stehen euch auch zu, da kommst du schon auf nen guten Zuschuss zum Lohn deines Mannes(Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Betreuungsgeld, das wären ja in etwa 650€). Alles Gute Juliane

von Julefabi2010 am 26.09.2014, 14:09



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