Guten Abend Frau Bader, das zweite Jahr der Elternzeit endet für mein Kind im März. Jetzt muss ich (7 Wochen vorher) die Verlängerung der Elternzeit beantragen. Gerne würde ich ab Oktober nach der Eingewöhnung wieder arbeiten. Nun weiß ich aber heute noch nicht, ob ich ab dann einen Betreuungsplatz wirklich habe. Ich würde gerne heute die Elternzeit bis September verlängern und wenn ich im Mai Bescheid bekomme, dass ich keinen Platz habe bis Dezember verlängern. Ist das möglich zweimal zu verlängern? Und wenn ja, was muss ausser der 7-Wochenfrist beachtet werden? Und kann ich die restlichen Monate von Dezember bis März trotzdem übertragen lassen? Das ist bei uns üblich, dass zu beantragen, auch wenn man diese erst später zu einem noch nicht festgelegten Termin (bis max 8 LJ) nehmen will? Es sind ja dann trotzdem nur zwei Abschnitte oder? Freue mich auf Ihre Antwort. Viele Grüße und schöne Festtage feefrau
von feefrau am 23.12.2015, 01:58