WerdenderPapa
Guten Tag, ich möchte gern mit meiner Frau Elternzeit beantragen. Meine Frau wird 3 Jahre zuhause bleiben und ich möchte 14 Monate zuhause bleiben und den Rest der drei Jahre auf Teilzeit ( 25 Std/W ) Ist das so möglich? Wir arbeiten beide bei großen öffentlichen Arbeitgebern mit vielen tausend Mitarbeitern. Dringende betr. Gründe sprechen nicht dagegen. Wären wir beide dann während dieser 3 Jahre im besonderen Kündigungsschutz? Bzgl. des Elterngeldes haben wir uns schon beraten lassen. Danke vorab.
Hallo, ja, das ist möglich Liebe Grüße NB
peekaboo
https://www.erstekinderbetreuung.de/blog/Gleichzeitig-in-Elternzeit-gehen-Elterngeld-und-andere-gesetzliche-Regelungen
WerdenderPapa
das klingt sehr gut. Dann würde die Planung ja so passen. Ich bin auch am überlegen. Meinen Antrag auf 25 Monate zu ändern.14 Monate daheim beim Baby und 11 Monate auf 25 std/w. Dann kann ich nämlich zum Ablauf 7 Wochen vorher eventuell nochmal auf 25 std/w verlängern oder aber nochmal komplett frei, für die Familie nehmen und der AG kann mir dies dann nicht verweigern, weil ich von Anfang an mehr als 24 Monate eingereicht habe. Stimmt der Gedankengang soweit? Danke für die Hilfe!
Tina_33
Wow, ihr scheint sehr sparsam zu sein, wenn ihr mit dem wenigen Geld auskommt. Aber bestimmt eine super Zeit!
WerdenderPapa
ja, wir kommen wunderbar zurecht :-) freue mich auf die Zeit. Möchte nur vorher die Feinheiten geklärt wissen.
Mitglied inaktiv
Klar darfst du das, wenn ihr dws finanzieren könnt. Ihr müsst aber mal wegen Rentenversicherung in der parallelen "Zuhause Zeit" schauen. Mein Mann und ich haben beide 13 Monate parallel Zuhause EZ mit EG gemacht (ich zeitweise mit bzw ohne TZ, mein Mann ganz ohne). Er hat in der Zeit den Mindestsatz freiwillig in die gesetzliche Rente eingezahlt (was um die 80 €), um die Zeit bei der gesetzlichen Rente angerechnet zu bekommen. Die bekommt nur einer (idR die Frau) sonst als Betreuungszeit angerechnet. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Und falls ihr beide nicht Pflichtversichert seid, die KK Beiträge nicht vergessen einzurechnen. ;) Wenn ihr privat seid ist das ja eh klar, aber auch wenn ihr beide freiwillig gesetzlich versichert seid, heißt das KK Beitrag zahlen so lange keiner Arbeitet. Schöne EZ, es ist toll, wenn sich die Papas diese Zeit nehmen (können). LG Lilly
WerdenderPapa
Hallo Lilly, ich habe bisher nur das hier gefunden: https://www.krankenkassenzentrale.de/elternzeit# d.h. da wir beide in der Pflichtversicherung sind, wären wir für die Elternzeit, solange wir beide daheim sind Beitragsfrei versichert. bzgl. der Rente gibt es da ein Modell von meinem Arbeitgeber der mir den entsprechenden freiwilligen Anteil übernimmt. Bzw. mir auszahlt. Damit war für mich soweit alles erledigt. Oder hat sich da was bei den Krankenkassen geändert, sodass man noch zusätzlich zahlen muss? Gruß Andreas
Ähnliche Fragen
hallo, habe irgendwo aufgeschnappt, dass der Mann nach der entbindung auch 1 Jahr mit der Frau zusammen zuhause bleiben darf. und das er diese 12 monate trotzdem sein ganz normales gehalt bekommt! Stimmt das?? Danke, Nina
Guten Tag Frau Bader. Mein Freund und ich erwarten im Sommer unser gemeinsames Kind. Ich möchte gern 12 Monate Elternzeit nehmen, mein Freund 1-2 Monate. Können wir die Elternzeit zusammen nehmen, oder muß er seine 1-2 Monate hinten ranhängen, wenn ich wieder arbeite? Wir sind beide berufstätig. Ich danke im Vorraus für Ihre Antwort. MfG, Susa ...
Guten Tag, meine Elternzeit hatte ich für ein Jahr beantragt. Nun haben mich zwei Gründe zu einem Antrag auf Verlängerung veranlasst: 1. evtl. Rentenanspruchzeiten, die an die Elternzeit geknüpft sind? 2. der neue Chef der Abteilung sieht es leider nicht so locker mit der Genehmigung von unbezahltem Urlaub oder generell mit geplantem Erholungs ...
Hallo, dürfen beide Elternteile jeweils 36 Monate Elternzeit pro Kind nehmen? Dürfen wir also theoretisch beide die ersten 3 Jahre Elternzeit nehmen um z.B. Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten? Oder ist es so, dass wenn z.B. der Vater 2 Monate Elternzeit nimmt, dann noch 34 Monate für die Mutter bleiben? (Es geht mir nur um Elternzeit, nicht um ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Stillbeschäftigungsverbot Forensische Psychiatrie
- Umgang Schwiegermutter-Kind
- Kündigungsfrist
- Familienzuschlag, Krankenversicherung und Elterngeld/Elternzeit
- Unterhaltsberechnung / Wohnvorteil
- Elternzeit endet kurz vor Mutterschutz
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht