Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit mit meiner Frau zusammen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit mit meiner Frau zusammen

WerdenderPapa

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Guten Tag, ich möchte gern mit meiner Frau Elternzeit beantragen. Meine Frau wird 3 Jahre zuhause bleiben und ich möchte 14 Monate zuhause bleiben und den Rest der drei Jahre auf Teilzeit ( 25 Std/W ) Ist das so möglich? Wir arbeiten beide bei großen öffentlichen Arbeitgebern mit vielen tausend Mitarbeitern. Dringende betr. Gründe sprechen nicht dagegen. Wären wir beide dann während dieser 3 Jahre im besonderen Kündigungsschutz? Bzgl. des Elterngeldes haben wir uns schon beraten lassen. Danke vorab.


peekaboo

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https://www.erstekinderbetreuung.de/blog/Gleichzeitig-in-Elternzeit-gehen-Elterngeld-und-andere-gesetzliche-Regelungen


WerdenderPapa

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das klingt sehr gut. Dann würde die Planung ja so passen. Ich bin auch am überlegen. Meinen Antrag auf 25 Monate zu ändern.14 Monate daheim beim Baby und 11 Monate auf 25 std/w. Dann kann ich nämlich zum Ablauf 7 Wochen vorher eventuell nochmal auf 25 std/w verlängern oder aber nochmal komplett frei, für die Familie nehmen und der AG kann mir dies dann nicht verweigern, weil ich von Anfang an mehr als 24 Monate eingereicht habe. Stimmt der Gedankengang soweit? Danke für die Hilfe!


Tina_33

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Wow, ihr scheint sehr sparsam zu sein, wenn ihr mit dem wenigen Geld auskommt. Aber bestimmt eine super Zeit!


WerdenderPapa

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ja, wir kommen wunderbar zurecht :-) freue mich auf die Zeit. Möchte nur vorher die Feinheiten geklärt wissen.


Mitglied inaktiv

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Klar darfst du das, wenn ihr dws finanzieren könnt. Ihr müsst aber mal wegen Rentenversicherung in der parallelen "Zuhause Zeit" schauen. Mein Mann und ich haben beide 13 Monate parallel Zuhause EZ mit EG gemacht (ich zeitweise mit bzw ohne TZ, mein Mann ganz ohne). Er hat in der Zeit den Mindestsatz freiwillig in die gesetzliche Rente eingezahlt (was um die 80 €), um die Zeit bei der gesetzlichen Rente angerechnet zu bekommen. Die bekommt nur einer (idR die Frau) sonst als Betreuungszeit angerechnet. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Und falls ihr beide nicht Pflichtversichert seid, die KK Beiträge nicht vergessen einzurechnen. ;) Wenn ihr privat seid ist das ja eh klar, aber auch wenn ihr beide freiwillig gesetzlich versichert seid, heißt das KK Beitrag zahlen so lange keiner Arbeitet. Schöne EZ, es ist toll, wenn sich die Papas diese Zeit nehmen (können). LG Lilly


WerdenderPapa

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Hallo Lilly, ich habe bisher nur das hier gefunden: https://www.krankenkassenzentrale.de/elternzeit# d.h. da wir beide in der Pflichtversicherung sind, wären wir für die Elternzeit, solange wir beide daheim sind Beitragsfrei versichert. bzgl. der Rente gibt es da ein Modell von meinem Arbeitgeber der mir den entsprechenden freiwilligen Anteil übernimmt. Bzw. mir auszahlt. Damit war für mich soweit alles erledigt. Oder hat sich da was bei den Krankenkassen geändert, sodass man noch zusätzlich zahlen muss? Gruß Andreas


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