Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader. Mein Freund und ich erwarten im Sommer unser gemeinsames Kind. Ich möchte gern 12 Monate Elternzeit nehmen, mein Freund 1-2 Monate. Können wir die Elternzeit zusammen nehmen, oder muß er seine 1-2 Monate hinten ranhängen, wenn ich wieder arbeite? Wir sind beide berufstätig. Ich danke im Vorraus für Ihre Antwort. MfG, Susanne
Hallo, Sie können jeder bis zu 3 Jahren Ez nehmen, auch parallel. Das EG können Sie innerhalb der ersten 14 M. frei aufteilen, auch parallel, aber es können insgesamt nur 14 Mo. genommen weren. Nur die Monate, in denen MG bezogen wird, werden immer der Mutter zugerechnet. Und man muss immer mind. 2 Mo am Stück nehmen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ihr könnt sie zusammen nehmen, sogar während deines Mutterschutzes! Wenn dein Freund allerdings Elterngeld haben will, muss er mindestens zwei Monate nehmen. Er muss aber nicht beide zusammen nehmen. Nimmt er sie am Stück, kann der AG vom Jahresurlaub 1/12 abziehen. Gruß Sabine
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