Stutti
Guten Tag, meine Elternzeit hatte ich für ein Jahr beantragt. Nun haben mich zwei Gründe zu einem Antrag auf Verlängerung veranlasst: 1. evtl. Rentenanspruchzeiten, die an die Elternzeit geknüpft sind? 2. der neue Chef der Abteilung sieht es leider nicht so locker mit der Genehmigung von unbezahltem Urlaub oder generell mit geplantem Erholungsurlaub - Hat man während der Elternzeit Anspruch auf unbezahlten Urlaub? Vorab schon einmal vielen Dank! Mit freundlichem Gruß Stutti
Hallo 1. rentenansprüche haben Sie immer für die Kindererziehungszeiten, das sidn 3 Jahre 2. ?? Man ist doch sowieso freigestellt Liebe Grüsse, NB
Stutti
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hätte die zweite Frage weiter vertiefen sollen: Ich würde während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Hierbei stellt sich mir die Frage, ob man in der Teilzeitbeschäftigung in der EZ Anspruch auf unbezahlte Freistellung hat.
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