Liebe Frau Bader,
ich habe 3 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber verlangt jedoch fälschlich als Endtermin nicht den 3. Geburtstag angegeben sondern 3 Jahre + Mutterschutz zusammengerechnet. Jetzt sind 2 1/2 Jahre vorbei, der AG hat nicht widersprochen. Das der Termin spätestens der 3. Geburtstag ist weiß ich, meine Frage ist: Ist der Antrag jetzt durch den AG anfechtbar oder ungültig, da ja ein falsches Datum angegeben ist? Wenn ja mit welchen Folgen?
Vielen Dank.
von
xenagmx
am 03.07.2012, 20:05
Antwort auf:
Elternzeit falsch beantragt
Hallo,
ich würde dem AG schreiben, dass es ein Fehler war und die Sache klarstellen. Sonst geht er evtl. von unbezahltem Urlaub aus
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2012
Antwort auf:
Elternzeit falsch beantragt
Hm, ab dem 3. Geburtstag wäre das wie unbezahlter Urlaub zur werten.
Hätte zur Folge, dass du zB nicht über deinen AG oder die Elternzeit krankenversichert bist.
Daher würde ich mich beim AG melden und fragen, ob ich nicht doch am 3. Geburtstag wieder arbeiten dürfte...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.07.2012, 13:31