Hallo Frau Bader
2009 hat mein AG meinem Antrag auf Verlängerung der Elternzeit bei Zwillingen ( 5Jahre statt 3Jahre) nicht zugestimmt.
Meine Frage:1 hat sich rechtlich irgedwas geändert und Zwillingseltern bekommen automatisch 5Jahre? 2. Kann ich es evtl. beim AG nochmal probieren und die folgenden 2Jahre beantragen , wenn ja wie mache ich das?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 27.03.2012, 20:46
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen
Hallo,
bei Zwillingen steht einem ja auch pro Kind drei Jahre zu, ein Anspruch hat man jedoch nur bis zum dritten Lebensjahr der Kinder. Außerdem darf man pro Kind zwölf Monate bis zum achten Lebensjahr aufheben.
Diese insgesamt zwei Jahre bei Zwillingen kann man jedoch nur dann nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Sie können also, mit Frist sieben Wochen, erneut einen schriftlichen Antrag stellen. Der Arbeitgeber ist, wie gesagt, nicht verpflichtet, diesem zuzustimmen. Daran hat sich leider nichts geändert.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.03.2012
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen
Nein, da hat sich nix geändert. Es gibt die 5 Jahre nicht automatisch.
Warum hat der AG damals die Verlängerung abgelehnt?
Es gehen doch nur dringende betriebliche Gründe...
Warum bist du damals nicht dagegen vor gegangen?
Jetzt ist es etwas spät!
Du kannst es nochmal versuchen, aber deine Chancen stehen jetzt noch schlechter als damals.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.03.2012, 01:07