Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Guten Tag Frau Bader, mein ET ist der 23.02.2016, mein Arbeitsvertrag endet theoretisch am 06.07.2016. Ich habe gelesen,dass mein Arbeitgeber diesen verlängern muss solange ich in Elternzeit bin. Diese habe ich bei meinen AG bis zum 19.04.2017 eingeret. Endet mein AV nun am 06.07.2016 oder verlängert sich dieser? Freundliche Grüße

von Surematu am 11.02.2016, 16:42



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, Nein, der Vertrag läuft ganz normal aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2016



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Wieso sollte er verlängert werden müssen? Er endet am Ende der Befristung.

von Sternenschnuppe am 11.02.2016, 17:07



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Der läuft einfach aus, ausser dein AG möchte dich weiterbehalten, dann kann er verlängern.

von sternenfee75 am 11.02.2016, 18:13



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Keine Ahnung wo Du meinst das gelesen zu haben, aber der Ag muss da nichts verlängern. Dein offiziell letzter Arbeitstag und damit auch Elternzeit-Tag ist der 06.07.2016. Ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit. Falls Du Elterngeld beziehst, bekommst Du das aber normal weiter bis der Bezug endet, danach musst Du schauen ob Du dich arbeitssuchend meldest (3 Monate vorher) - sofern Kinderbetreuung gesichert ist bekommst Du dann auch ALG1. Oder falls Du lieber daheim, bleiben willst als Hausfrau wie Du dann die Krankenversicherung regelst. wenn Du verheiratet bist kannst Du unter Umständen in die Versicherung Deines Mannes oder Du musst Dich selbst versichern. Kleiner Tipp, falls unverheiratet überleg ob ihr es euch leisten könnt das Elterngeld zu splitten, dann bekommst Du statt 12 Monate Elterngeld 24 Monate welches, dann aber eben nur in halber Höhe. Wärst aber solange krankenversichert. Zudem, denk auch daran, die meisten Krippen, KiTa´s, KiGa´s und auch Tagesmütter nehmen Kinder nur zu August/September an.

Mitglied inaktiv - 11.02.2016, 20:05



Antwort auf: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Jetzt bin ich schlauer :)

von Surematu am 12.02.2016, 09:56



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