Frage: Elterngeld

Irgendwie wurde meine Frage hier missverstanden: momentan arbeite ich im nächsten Sommer müssen wir umziehen durch den Job meines Mannes. Wir planen ein zweites Kind - da ich fest in einem Arbeitsvertrag bin sammeln ich Anrecht auf alg- wie sieht das bei Schwangerschaft aus wenn man nicht kündigt?

von Knuffl1982 am 05.07.2017, 15:21



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, s. unten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2017



Antwort auf: Elterngeld

Die Antworten unten passen schon, da ändert sich nichts. Wenn Du kündigst bekommst Du eine Sperre beim ALG1. Ob Du schwanger bist oder nicht tut da absolut gar nichts dran ändern. Immerhin kann man dir zumuten dir erst einen neuen Job zu suchen bevor du einen sicheren kündigst. Und selbst wenn es keine Sperre gibt, jeden Monat den Du kein Einkommen hast - und ALG1 ist eben kein Einkommen, geht für ein mögliches Elterngeld mit 0 € in die Berechnung. Was heißt das du im schlechtesten Fall der Fälle evtl nur 300 € Mindestsatz bekommst. Dritter Aspekt ist eben, das du ohne AG keinen Anspruch auf EZ hast - bei wem willst du die melden? Heißt im Umkehrschluß, sobald das EG durch bist ist auch Krankenversicherung ein Thema. Wärst Du in EZ wäre diese - sofern du selbst versichert bist über die gesetzliche - eben abgesichert. Ohne AG, keine EZ, also auch beitragsfreie Krankenversicherung. Du wärst dann "normale" Hausfrau und müsstest dich über deinen Mann versichern sofern der eben Pflichtmitglied in der gesetzlichen ist. Oder du zahlst die Beiträge eben selbst. ALG1 würdest du nach dem EG auch nur noch dann bekommen wenn überhaupt noch zeit übrig ist von deinem Anspruch und du eben eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. dann eben aber nur über den Anteil den du eben auch arbeiten kannst/willst - und man könnte dich auch in irgendwelche Maßnahmen stecken. Alle Antworten unten waren also völlig korrekt - auch wenn Du sie wohl nicht hören willst. das beste wäre wirklich dann zum neuen Mutterschutz erst umzuziehen - was auch heißt das ihr eben notfalls für die paar Wochen/Monate eine Fernbeziehung führt. oder du suchst dir erst eine neue Arbeit und kündigst dann. Gleiches Vorgehen egal ob schwanger oder nicht schwanger. Vorteil eben wenn du erst zum neuen Mutterschutz umziehst, dein alter Job bleibt dir erhalten. Du meldest normal EZ an - eben bis zu 3 Jahre. Bekommst im ersten Jahr EG in Höhe von 67% von deinem Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt und kannst dann in Ruhe die zeit nutzen und dir einen neuen AG suchen. Mit Zustimmung deines jetzigen dürftest du sogar innerhalb der EZ woanders arbeiten - dein Vertrag ruht ja solange. Und zum Ende der EZ kannst du dann immer noch kündigen. Dank EZ bist du solange versichert, hast Kündigungsschutz und wenn es warum auch immer nicht so klappt wie gedacht hast du immer noch einen Job in der Hinterhand. Nicht wenige Beziehungen zerbrechen leider im ersten Jahr der Elternschaft - da ist es gut abgesichert zu sein für den Fall der Fälle. Und solltest du, warum auch immer doch nicht sofort etwas finden, dürfte es leichter sein dann beim AA eben keine Sperre zu bekommen beim ALG1. Wo du wohnst wenn Du in EZ oder Mutterschutz ist völlig egal für den AG. Bestenfalls kann es eine Rolle spielen wegen EG - der Anspruch entfällt in den meisten Fällen wenn man im Ausland lebt. innerhalb von Deutschland spielt es keine Rolle.

Mitglied inaktiv - 05.07.2017, 17:30



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