Sicher bin ich hier nicht an der richtigen Stelle, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen.
Folgende Situation zum Elterngeldantrag (Auch wenn noch etwas Teit ist)
Wir haben uns dazu entscheiden dass der Vater in Elternzeit geht, jedoch erst nach meiner Schutzzeit von 8 Wochen. Nun habe ich zwei Fragen zum Antrag:
1. Mein Mutterschaftsgeld würde in diesem Fall ja nicht mit angegeben werden müssen, da erstens ich nicht das Elterngeld beziehe und zweitens die Mutterschaftszeit ja zu diesem Zeitpunkt schon abgelaufen ist?
2. Brauche ich den Gehaltsnachweis dann von den 12 Monaten ab Antritt der Elternzeit oder trotzdem schon ab Geburt?
Ich habe mich erkundigen wollen bei einem "Service-Team" per Mail...die nette Antwort war.... dieser Service kostet Sie 90 Euro oder ich könnte auch telefonisch nachfragen für 2,99 Euro die Minute oder aber eine kostenlose Beratung vor Ort ( im meinen Fall mind. 75 Km für zwei Fragen) ....netter Service....
Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten.
Vielen Dank
von
Pünktchen0815
am 14.04.2016, 11:05
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
das war kein offizielles Service-Telefon.
Sie können zusammen 14 Mo nehmen, die MG-Monate werden immer der Mutter angerechnet.
Wenn die übrigen Monate der KV nimmt, ist das unproblematisch u eigentlich bedarf es keiner Info über Ihren Verdienst
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2016
Antwort auf:
Elterngeld
1. Dein Mutterschaftsgeld wird immer nur DIR angerechnet für die zwei Monate EG, die Du mit der Mutterschutzfrist verbrauchst. D.h. Du musst es für DEINEM Antrag schon angeben. Für SEINEN ist es irrelevant (egal wie lange er EG beantragt).
2. Immer die 12 Monate vor Geburt, egal wann und wie EG bezogen werden soll. (für die Mutter 13 Monate, da der Mutterschutz vor der Geburt ausgeklammert ist)
Und nicht vergessen die Bestätigung vom AG über die EZ Deines Mannes einzureichen, sonst fragen die gleich nach und sein Antrag verzögert sich.
Nur als Anmerkung: Dein Mann kann nicht nach den 8 Wochen Mutterschutz direkt EG beziehen, da dort in den meisten Fällen der 2. LM noch nicht um ist. Er würde also mit dem 3. LM anfangen. Wenn ihr entsprechend EZ beantragt, solltest Du das berücksichtigen, denn da kann es zu Überschneidungen kommen.
Und noch ein Hinweis... Sollte sich aus irgend einem Grund der Termin der Geburt so weit nach vorn verlagern, dass deine Mutterschutzfrist in den 3. LM reicht, geht Euch ein weiterer EG Monat flöten, weil der automatisch Dir angerechnet wird. Auch das solltet ihr bei der Planung berücksichtigen. Meistens ist mit zwei Wochen eher geboren das nämlich schon passiert.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 14.04.2016, 11:17
Antwort auf:
Elterngeld
Du bist dann völlig raus. Irgendwo gibt es was zum ankreuzen "Partner beantragt kein Elterngeld" oder so.
Daher sind Deine Einkünfte auch uninteressant.
Es zählen immer die 12 Monate Einkommen vor Geburt. Von Deinem Mann dann eben.
Wichtig : Lebensmonate ! Unabhängig davon wann Dein Mutterschutz endet.
Wird das Kind am 15.07. geboren dann muss er immer vom 15.-14. nehmen.
von
Sternenschnuppe
am 14.04.2016, 11:23