Zunächst: Toll & ein dickes Kompliment, dass Sie bei dieser Art der Hilfestellung mitmachen!
Die Frage: Ich habe verstanden, dass die ersten 2 Monate Elterngeld-Zahlungen nach der Geburt auf das Mutterschaftsgeld angerechnet werden, so dass man faktisch nach diesen 2 Monaten nur noch weitere 10 Monate Elterngeld bekommt. Wenn der Mann in diesen ersten zwei Monaten gleichzeitig zur Frau nun seine erlaubten 2 Zusatzmonate nimmt und in dieser Zeit "sein" Elterngeld erhält, wird dies dann ebenfalls gegengerechnet (und ist damit quasi völlig verloren?). Dann wäre es ja sinnvoll, die 2 "Männermonate" nie in die ersten Monate nach der Geburt zu legen...
Noch komplizierter (für mich) wird es, wenn die ElterngeldPLUS Option gewählt wird. Beabsichtigt z.B. die Frau 18 Monate und der Mann 4 Monate direkt nach der Geburt Elterngeld zu beziehen und dazu müssten beide einen Mix aus Elterngeld und ElterngeldPLUS fahren, wäre es dann nicht auch wichtig, WANN der Mann diese 4 Monate wählt und welche der Monate "normal" und welche "PLUSMonate" sein sollten.
Viellicht nochmal mit anderen Worten: Wählt man als Paar eine Variante, bei der in den ersten 18 Monaten vorwiegend die Frau und teilweise gleichzeitig auch der Mann zuhause bleiben möchten, führt es dann zu finanziellen Unterschieden (aufgrund der Anrechnung auf das Mutterschaftsgeld), WANN der Mann die Elternzeitmonate nimmt (Anfang oder zB Ende) und kann eine geschickte Aufteilung in "normale" und "EGPlus" -Monate einen weiteren finanziellen Unterschied bewirken?
Falls dieses Problem zu speziell ist, bitte ich dies zu entschuldigen und würde mich über eine persönliche Kontaktaufnahme freuen...
von
peilerwen
am 16.01.2016, 07:22
Antwort auf:
ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld
Hallo,
nein, falsch gedacht. Sie haben zusammen 12 Mo. frei zu verteilen, egal wann (in den ersten 14 Mo.) - die weiteren 2 Mo. werden automatisch auf das MG angerechnet. Diese 12 Monate kann man jeweils teilen o ganz nehmne.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2016
Antwort auf:
ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld
Da in Eile, nur kurz.
Der Mann hat kein Mutterschutzgeld, also kann da nichts verrechnet werden.
Ihr habt zusammen 14 Monate zur Verfügung ab Geburt, wie ihr die aufteilt entscheidet ihr. Lediglich die ersten zwei gehören auch immer mit der Mutter.
von
Sternenschnuppe
am 16.01.2016, 09:18
Antwort auf:
ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld
Die Mutterschaftszeit wird beim Elterngeld der Mutter angerechnet.
Wie du schon geschrieben hast, werden beim normalen 8 Wochen Mutterschutz 2 volle Monate Elterngeld bei ihr angerechnet und sie hat dann nur noch 10 Monate, die sie splitten oder als ElterngeldPlus oder "normal" nehmen kann.
Möchte der Mann 4 Monate ab Geburt Elterngeld beziehen, kann er 4 normale Monate nehmen (dann bleiben der Mutter statt 10 nur noch 8)
Oder 4 ElterngeldPlus-Monate, dann bleiben der Mutter ihre 10 Monate.
Das gleiche wäre, wenn er die 4 Monate später nähme.
(so wie ich es verstanden habe, kann man in diese Zeit nicht die Partnerschaftsmonate legen, weil die Mutter ja nicht arbeiten darf).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.01.2016, 09:20
Antwort auf:
ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld
Nur der Richtigkeit halber, 8 Wochen Mutterschutz sind NICHT 2 Lebensmonate Elterngeld. Es kommt meistens zu einer Differenz von einigen Tagen. Heißt, das was an den 2 Lebensmonaten fehlt an Mutterschaftszeit, wird, wenn Elterngeld ab Geburt bezogen wird, entsprechend mit Elterngeld "aufgefüllt. Beantragt die Mutter kein Elterngeld ab Geburt, trotz Bezug von Mutterschaftsgeld, gibt es für die Tage kein Geld. Mag wenig sein, aber sollte man beim Antrag mit im Hinterkopf haben.
Ansonsten kann Mann natürlich die ersten 2 Lebensmonate nach Geburt daheim bleiben. Oder auch 4 halbe. Der Mutter werden dann 2 abgezogen, dem Vater 2 - er bekommt dann eben Elterngeld anstelle Mutterschafstgeld wie die Frau und euch beiden werden insgesamt 4 abgezogen.
Ihr solltet aber ein ausreichend großes finanzielle Polster dann haben. den Elterngeld kann man erst nach der Geburt abschließend beantragen. Und es dauert bis auch die letzten fehlenden Unterlagen eintrudeln. Ich war zB am Tag der Krankenhausentlassung bei meiner Krankenkasse, habe dort die Geburtsurkunde abgegeben wegen Mutterschaftsgeld und den Antrag wegen Familienversicherung. Damit hat die KK dann auch die Meldung wegen Sozialversicherung bzw Rentenversicherungsnummer gemacht. Zeitgleich ging die Meldung beim Finanzamt ein. ca. 3-4 Woche später bekam ich dann die Sozialversicherungsnummern und Steuernummern. Und dann auch irgendwann den Bescheid über die genaue Höhe des Mutterschaftsgeldes von der KK. Mit diesen konnte ich dann erst endgültig den Elterngeldantrag ausfüllen und auch Kindergeld. 5 Wochen nach der Geburt war dann der Elterngeldantrag bei der Kasse, dank verdammt schnellen Beraters hat der Bescheid dann auch nur 1 Woche gedauert, so das bei mir Mutterschaftsgeld und Elterngeld recht nahtlos übergingen. Ich kenne aber zig Leute wo es 3 Monate dauert bis der Elterngeldantrag durch ist, und solange gibt es dann eben kein Geld. Das dann eine riesen Nachzahlung folgt nutzt dann nur was, wenn man eben auch ein entsprechendes Polster hat.
Zudem, bedenke auch die Frage später wie sieht es mit Kinderbetreuung aus. Rechtsanspruch hat man ab dem ersten Geburtstag, fakt ist aber, die meisten Krippen, KiTa´s und auch Tagesmütter nehmen oft nur zum August neue Kinder an. Dann muss man auch noch Eingewöhnung berechnen. Entsprechend haben die Überlegungen des Staates, die 14 Monate nacheinander zu nehmen schon wo Sinn. Wobei ich durchaus verstehe, das viele Eltern es toll finden wenn man zeitgleich daheim ist. Man sollte aber eben echt auch solche Dinge im Hinterkopf haben.
Mitglied inaktiv - 16.01.2016, 10:12
Antwort auf:
ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld
Vielleicht noch mal ganz kurz:
BEEG:
Nach §3(1).1 wird Mutterschutzgeld für diejenige, die es bezieht verrechnet.
Nach §4(5) gelten Lebensmonate in denen Mutterschutzgeld bezogen wird als EG-Monate.
Das BEEG bezieht sich immer auf einen Antragsteller. Auch wenn Dein Mann und Du in einem Antrag Elterngeld beziehen, wirken sich diese (eigentlich zwei) Anträge nicht aufeinander aus - ausgenommen die Gesamtdauer des Bezuges.
D.h. Dein Mutterschaftsgeld wirkt sich auf SEIN EG genauso wenig aus, wie eine Teilzeitarbeit von ihm während eines EGPlus Monat sich nicht auf DEIN EG auswirken kann.
Euch stehen 14 Monate insgesamt zu, zwei kannst Du für die Mutterschutzzeit abziehen. Bleiben 12 EG bzw. 24 EGPlus Monate.
Wie ihr die verteilt und wann ihr die nehmt ist Eure Sache und wirkt sich nicht aufeinander aus. Dein Mann MUSS 2 EG bzw. 4 EGPlus Monate machen um überhaupt Elterngeld zu bekommen.
Je nach Region und Bearbeiter dauert es unterschiedlich lange, den Antrag zu bearbeiten. Deshalb bekommt man im ersten Monat meistens nicht sofort das Geld. Bei der Frau ist das nicht so relevant, da die ja in den meisten Fällen eh ihr Mutterschutzgeld bekommt. Nimmt Dein Mann im ersten Monat EG, dann wird er das mit ziemlicher Sicherheit später erst bekommen, wenn der Antrag bearbeitet ist. Das kann mal bis zu drei Monate dauern.
Als kleiner Tipp... Ihr solltet beide (auf jeden Fall Dein Mann) wenn Dein Mann mehr als die üblichen 2 EG-Monate macht, den Antrag, den er beim AG abgibt als Kopie beilegen. Bei uns hat das Amt für meinen Mann deshalb nachgefragt und damit hat sich die Auszahlung nochmal verzögert.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 18.01.2016, 07:55