ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld

Zunächst: Toll & ein dickes Kompliment, dass Sie bei dieser Art der Hilfestellung mitmachen! Die Frage: Ich habe verstanden, dass die ersten 2 Monate Elterngeld-Zahlungen nach der Geburt auf das Mutterschaftsgeld angerechnet werden, so dass man faktisch nach diesen 2 Monaten nur noch weitere 10 Monate Elterngeld bekommt. Wenn der Mann in diesen ersten zwei Monaten gleichzeitig zur Frau nun seine erlaubten 2 Zusatzmonate nimmt und in dieser Zeit "sein" Elterngeld erhält, wird dies dann ebenfalls gegengerechnet (und ist damit quasi völlig verloren?). Dann wäre es ja sinnvoll, die 2 "Männermonate" nie in die ersten Monate nach der Geburt zu legen... Noch komplizierter (für mich) wird es, wenn die ElterngeldPLUS Option gewählt wird. Beabsichtigt z.B. die Frau 18 Monate und der Mann 4 Monate direkt nach der Geburt Elterngeld zu beziehen und dazu müssten beide einen Mix aus Elterngeld und ElterngeldPLUS fahren, wäre es dann nicht auch wichtig, WANN der Mann diese 4 Monate wählt und welche der Monate "normal" und welche "PLUSMonate" sein sollten. Viellicht nochmal mit anderen Worten: Wählt man als Paar eine Variante, bei der in den ersten 18 Monaten vorwiegend die Frau und teilweise gleichzeitig auch der Mann zuhause bleiben möchten, führt es dann zu finanziellen Unterschieden (aufgrund der Anrechnung auf das Mutterschaftsgeld), WANN der Mann die Elternzeitmonate nimmt (Anfang oder zB Ende) und kann eine geschickte Aufteilung in "normale" und "EGPlus" -Monate einen weiteren finanziellen Unterschied bewirken? Falls dieses Problem zu speziell ist, bitte ich dies zu entschuldigen und würde mich über eine persönliche Kontaktaufnahme freuen...

von peilerwen am 16.01.2016, 07:22



Antwort auf: ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld

Hallo, nein, falsch gedacht. Sie haben zusammen 12 Mo. frei zu verteilen, egal wann (in den ersten 14 Mo.) - die weiteren 2 Mo. werden automatisch auf das MG angerechnet. Diese 12 Monate kann man jeweils teilen o ganz nehmne. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2016



Antwort auf: ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld

Da in Eile, nur kurz. Der Mann hat kein Mutterschutzgeld, also kann da nichts verrechnet werden. Ihr habt zusammen 14 Monate zur Verfügung ab Geburt, wie ihr die aufteilt entscheidet ihr. Lediglich die ersten zwei gehören auch immer mit der Mutter.

von Sternenschnuppe am 16.01.2016, 09:18



Antwort auf: ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld

Die Mutterschaftszeit wird beim Elterngeld der Mutter angerechnet. Wie du schon geschrieben hast, werden beim normalen 8 Wochen Mutterschutz 2 volle Monate Elterngeld bei ihr angerechnet und sie hat dann nur noch 10 Monate, die sie splitten oder als ElterngeldPlus oder "normal" nehmen kann. Möchte der Mann 4 Monate ab Geburt Elterngeld beziehen, kann er 4 normale Monate nehmen (dann bleiben der Mutter statt 10 nur noch 8) Oder 4 ElterngeldPlus-Monate, dann bleiben der Mutter ihre 10 Monate. Das gleiche wäre, wenn er die 4 Monate später nähme. (so wie ich es verstanden habe, kann man in diese Zeit nicht die Partnerschaftsmonate legen, weil die Mutter ja nicht arbeiten darf). Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.01.2016, 09:20



Antwort auf: ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld

Nur der Richtigkeit halber, 8 Wochen Mutterschutz sind NICHT 2 Lebensmonate Elterngeld. Es kommt meistens zu einer Differenz von einigen Tagen. Heißt, das was an den 2 Lebensmonaten fehlt an Mutterschaftszeit, wird, wenn Elterngeld ab Geburt bezogen wird, entsprechend mit Elterngeld "aufgefüllt. Beantragt die Mutter kein Elterngeld ab Geburt, trotz Bezug von Mutterschaftsgeld, gibt es für die Tage kein Geld. Mag wenig sein, aber sollte man beim Antrag mit im Hinterkopf haben. Ansonsten kann Mann natürlich die ersten 2 Lebensmonate nach Geburt daheim bleiben. Oder auch 4 halbe. Der Mutter werden dann 2 abgezogen, dem Vater 2 - er bekommt dann eben Elterngeld anstelle Mutterschafstgeld wie die Frau und euch beiden werden insgesamt 4 abgezogen. Ihr solltet aber ein ausreichend großes finanzielle Polster dann haben. den Elterngeld kann man erst nach der Geburt abschließend beantragen. Und es dauert bis auch die letzten fehlenden Unterlagen eintrudeln. Ich war zB am Tag der Krankenhausentlassung bei meiner Krankenkasse, habe dort die Geburtsurkunde abgegeben wegen Mutterschaftsgeld und den Antrag wegen Familienversicherung. Damit hat die KK dann auch die Meldung wegen Sozialversicherung bzw Rentenversicherungsnummer gemacht. Zeitgleich ging die Meldung beim Finanzamt ein. ca. 3-4 Woche später bekam ich dann die Sozialversicherungsnummern und Steuernummern. Und dann auch irgendwann den Bescheid über die genaue Höhe des Mutterschaftsgeldes von der KK. Mit diesen konnte ich dann erst endgültig den Elterngeldantrag ausfüllen und auch Kindergeld. 5 Wochen nach der Geburt war dann der Elterngeldantrag bei der Kasse, dank verdammt schnellen Beraters hat der Bescheid dann auch nur 1 Woche gedauert, so das bei mir Mutterschaftsgeld und Elterngeld recht nahtlos übergingen. Ich kenne aber zig Leute wo es 3 Monate dauert bis der Elterngeldantrag durch ist, und solange gibt es dann eben kein Geld. Das dann eine riesen Nachzahlung folgt nutzt dann nur was, wenn man eben auch ein entsprechendes Polster hat. Zudem, bedenke auch die Frage später wie sieht es mit Kinderbetreuung aus. Rechtsanspruch hat man ab dem ersten Geburtstag, fakt ist aber, die meisten Krippen, KiTa´s und auch Tagesmütter nehmen oft nur zum August neue Kinder an. Dann muss man auch noch Eingewöhnung berechnen. Entsprechend haben die Überlegungen des Staates, die 14 Monate nacheinander zu nehmen schon wo Sinn. Wobei ich durchaus verstehe, das viele Eltern es toll finden wenn man zeitgleich daheim ist. Man sollte aber eben echt auch solche Dinge im Hinterkopf haben.

Mitglied inaktiv - 16.01.2016, 10:12



Antwort auf: ElterngeldPLUS Anrechnung auf Mutterschaftsgeld

Vielleicht noch mal ganz kurz: BEEG: Nach §3(1).1 wird Mutterschutzgeld für diejenige, die es bezieht verrechnet. Nach §4(5) gelten Lebensmonate in denen Mutterschutzgeld bezogen wird als EG-Monate. Das BEEG bezieht sich immer auf einen Antragsteller. Auch wenn Dein Mann und Du in einem Antrag Elterngeld beziehen, wirken sich diese (eigentlich zwei) Anträge nicht aufeinander aus - ausgenommen die Gesamtdauer des Bezuges. D.h. Dein Mutterschaftsgeld wirkt sich auf SEIN EG genauso wenig aus, wie eine Teilzeitarbeit von ihm während eines EGPlus Monat sich nicht auf DEIN EG auswirken kann. Euch stehen 14 Monate insgesamt zu, zwei kannst Du für die Mutterschutzzeit abziehen. Bleiben 12 EG bzw. 24 EGPlus Monate. Wie ihr die verteilt und wann ihr die nehmt ist Eure Sache und wirkt sich nicht aufeinander aus. Dein Mann MUSS 2 EG bzw. 4 EGPlus Monate machen um überhaupt Elterngeld zu bekommen. Je nach Region und Bearbeiter dauert es unterschiedlich lange, den Antrag zu bearbeiten. Deshalb bekommt man im ersten Monat meistens nicht sofort das Geld. Bei der Frau ist das nicht so relevant, da die ja in den meisten Fällen eh ihr Mutterschutzgeld bekommt. Nimmt Dein Mann im ersten Monat EG, dann wird er das mit ziemlicher Sicherheit später erst bekommen, wenn der Antrag bearbeitet ist. Das kann mal bis zu drei Monate dauern. Als kleiner Tipp... Ihr solltet beide (auf jeden Fall Dein Mann) wenn Dein Mann mehr als die üblichen 2 EG-Monate macht, den Antrag, den er beim AG abgibt als Kopie beilegen. Bei uns hat das Amt für meinen Mann deshalb nachgefragt und damit hat sich die Auszahlung nochmal verzögert. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 18.01.2016, 07:55



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anrechnung Krankengeld bei Mutterschaftsgeld/Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit (26. SSW) aufgrund eines Schwangerschaftsdiabetes arbeitsunfähig krank geschrieben. Meine Frauenärztin hat mir bereits angekündigt, dass sie mich voraussichtlich auch weiterhin aus gleichem Grunde krankschreiben wird. Dies bedeutet, dass ich nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld durch meine Krankenk...


Anrechnung Mutterschaftsgeld auf Elterngeld

Hallo Frau Bader, findet eine Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auch auf des Elterngeld des Vaters statt, wenn dieser auch während des Mutterschutzes gemeinsam mit der Mutter zu Hause ist? In unserem Falle bleiben wir beide des ersten Lebensmonat zu Hause. Das die Anrechnung bei der Mutter stattfindet weiß ich - aber wie sieht es bei meinem M...


Anrechnung Mutterschaftsgeld auf Elterngeld

Liebe Frau Bader, im Forum haben wir von Spatzenmama am 05.12.2007 gelesen, was uns auch gerade beschäftigt. Es geht/ging um die Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf Elterngeld wenn das Kind vor dem errechneten ET zur Welt kam. Spatzenmama hatte damals beim BMFSFJ ihr Anliegen geschildert und auch das Antwortschreiben des Service-Teams abgetip...


Anrechnung Mutterschaftsgeld beim Elterngeld

Hallo Frau Bader, jetzt allgemeiner. Kann Elterngeld nur für volle Lebensmonate von einem Elternteil beantragt werden, oder können sich Monate auch geteilt werden? Oder ist es tatsächlich so, dass ...... wenn ein Mutterschaftsgeldanspruch, welcher beim Elterngeld mit angerechnet wird, über den 2. Lebensmonat des Kindes hinausgeht,(durch v...


Anrechnung des Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld bei Zwillingen

Moin, weiß jemand wie es aussieht wenn eine Frau/Mann ein Einkommen von 800 € hatte sind das ja 536€ Elterngeld + 300 € Mehrlings "Bonus" also zusammen 836€. Das sind 36€ mehr als der Mutterschutz! Bekommt die Frau dann diese 36€ Elterngeld? Der Hintergrund ist halt z.B. 1800€ netto macht 1170€ Elterngeld + Zwillingsbonus 1470€ und jetzt 60...


Ist eine Anrechnung des Mutterschaftsgeld beim Elterngeld möglich?

Hallo Fr. Bader, ich bin Angestellte und habe am 12.07.13 geheiratet. Ab September 2013 wurde mein Gehalt in der Steuerklasse III berechnet. Am 25.02.2014 beginnt mein Mutterschutz. Wie kann ich den Februar 2013 bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigen lassen, damit ich 6 Monate in der Steuerklasse III war und somit mein Elterngeld mit...


Anrechnung Krankengeld auf Mutterschaftsgeld/ Elterngeld

Hallo Fr. Bader, Ich bin schwanger und werde nächsten März entbinden. Das Kalenderjahr 2014 ist die Grundlage zur Berechnung des Eltergeldes. Nun bin ich eine Woche auf mein Kind krankgeschrieben, 5 Tage, wo ich jetzt Krankengeld bekomme. Macht sich das sehr bei der Berechnung des Elterngeldes bemerkbar? Und betrifft das auch das Mutterschaftsg...


Anrechnung von Provisionen auf das Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einer Personalvermittlung tätig und erhalte für erfolgreiche Vermittlungen eine Provision zusätzlich zu meinem regulären Gehalt. Mein Mutterschutz beginnt am 22.4.2015. Meine Frage: Welcher Zeitraum wird genau zur Berechnung meines Mutterschaftsgeldes herangezogen und zählen die Provisionen, die ich währen...


Anrechnung von Einkommen auf Mutterschaftsgeld (Selbständige)

Hallo liebe Frau Bader, ich würde gerne wissen ob bei Selbständigen (Freiwillig in der GKV mit Krankenhaustagegeld) im Mutterschutz verdientes Einkommen auf das Mutterschaftsgeld angerechnet werden kann. Ich habe im Netz hierzu widersprüchliche Angaben gefunden. Also habe ich im Gesetz geschaut und §24i SGV V Abs. 4 sagt dazu: "Der Anspruch...


Mutterschaftsgeld, Nebengewerbe weiterführen und Anrechnung

Hallo Frau Bader, Ich habe ein Nebengewerbe und erhalte aus meinem Hauptjob Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzzeit. Mein Kind ist zu früh gekommen und somit verlängert sich der Mutterschutz um einen Monat. Ich habe dazu zwei Fragen: - Darf ich mein Nebengewerbe während des Mutterschutzes weiterführen? - Wird das Einkommen aus dem Nebeng...