Frage: Elterngeld nach Elternzeit

Hallo zusammen! Am 03.12.2010 wurde meine Tochter geboren. Ich habe ein Jahr EZ genommen und auch ein Jahr EG. Habe dann die EZ um ein weiteres Jahr verlängert und habe bei meinem AG ab 1.Februar 2012 einen 400 Euro Job gemacht. Am 03.07.2012 begann dann der Mutterschutz zur Geburt eines weiteren Kindes und ich habe habe die EZ des 1. Kindes beendet und am 17.08.2012 meine weitere Tochter bekommen. Kann mir nun jemand sagen welche Monate für die Elterngeldberechnung relevant sind. Vielen, vielen Dank im voraus! Susi

von Susiund3 am 24.09.2012, 12:56



Antwort auf: Elterngeld nach Elternzeit

Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2012



Antwort auf: Elterngeld nach Elternzeit

Hallo, gemäß dem Elterngeldrechner gilt: "Sind oder waren Sie in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig? Hinweis: Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen haben, oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten." Also bin ich der Meinung du musst die folgenden Monate in Betracht ziehen, wenn ich das richtig sehe: Rückgerechnet von der Geburt von Kind 2 aus (Aug 2012 (erstmal noch herzlichen Glückwunsch!!): Aug 12 Geburt Kind 2 Juli 12 Mutterschutz Juni 12 - Minijob Mai 12 - Minijob Apr 12 - Minijob Mrz 12 - Minijob Feb 12 - Minijob Jan 12 - kein Gehalt/Lohn = 0,00 EUR Dez 11 - Dez 10: fällt raus wegen Elterngeldbezug Nov 10 - Okt 10: fällt raus wegen Mutterschaftsgeldbezug Sept 10 - Apr 10: Gehälter aus dem "normalen Job" vor Geburt des ersten Kindes. Gib das mal in den Elterngeldrechner ein: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ LG, Sonja

von Sonni74LS am 24.09.2012, 14:03



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