Elterngeld höher als Mutterschutzgeld+ AG Anteil

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld höher als Mutterschutzgeld+ AG Anteil

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte vor der Geburt des 1. Kindes eine Vollzeitstelle und war bis zum 1. Geburtstag in Elternzeit. In dieser Zeit habe ich auch das Elterngeld bezogen. Einen Tag nach dem Geburtstag des 1. Kindes habe ich eine Teilzeitstelle mit 10 Stunden bei meinem vorherigen AG angefangen, war jedoch auch schon mit dem Geschwisterchen schwanger. Im September beginnt mein Mutterschutz und habe bis dahin 6 Monate gearbeitet und Gehalt erhalten. D.h. für die Berechnung des Elterngelds werden die 6 Monate aus der Teilzeitstelle und die 6 Monate Vollzeitstelle vor der Mutterschutzfrist des 1. Kindes herangezogen. In der Zeit der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) wird das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor dieser Frist berechnet. Nach meiner Berechnung bekomme ich etwa 500Euro mehr Elterngeld als die Lohnfortzahlung im Mutterschutz. Heisst es jetzt, dass die Elterngeldstelle diese 500Euro auch während der Mutterschutzfrist nach Entbindung auch auszahlt oder habe keinen Anspruch darauf? Ich danke Ihnen!

von Marmita am 27.08.2013, 17:44



Antwort auf: Elterngeld höher als Mutterschutzgeld+ AG Anteil

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Wenn das EG höher ist, bekommt man die Differenz. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2013



Antwort auf: Elterngeld höher als Mutterschutzgeld+ AG Anteil

Vor allem anderen: Unterbrich pünktlich zum Beginn des neuen Mutterschutz die laufende Elternzeit. Das hat zur Folge, dass du auf deinen Vollzeitvertrag zurück fällst und das MuSchu-Geld nach dem Vollzeitlohn berechnet wird. Im Anschluss kannst du Elternzeit für Kind 2 nehmen und dir die "freigewordene" EZ übertragen lassen. Zu deiner eigentlichen Frage: Steht dir mehr Elterngeld zu als du MuSch-Geld bekommen würdest, wird dir in der Zeit das Mehr zusätzlich zum MuSchu-Geld ausgezahlt. Beispiel: MuSchu-Geld 500 Euro Elterngeld 750 Euro Auszahlung: MuSchu-Geld 500 Euro und 250 Euro Elterngeld. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.08.2013, 20:44



Antwort auf: Elterngeld höher als Mutterschutzgeld+ AG Anteil

Ich hatte damals bis Ende Juli 2013 Elternzeit beantragt. D.h. meine Elternzeit ist ja schon um und meine Muschu Frist beginnt Mitte September. Dann kann ja die Lohnfortzahlung im Muschu sich nicht an meine Vollzeitstelle richten oder doch?

von Marmita am 27.08.2013, 21:44



Antwort auf: Elterngeld höher als Mutterschutzgeld+ AG Anteil

Oh man, entschuldige bitte! Durch die 10 Std hab ich überlesen, dass du sie erst NACH der Elternzeit vereinbart hast. In dem Fall kommt das MuSchu-Geld aus dem 10-Stunden-Gehalt. Sorry! Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.08.2013, 22:37



Antwort auf: Elterngeld höher als Mutterschutzgeld+ AG Anteil

Danke dir!

von Marmita am 27.08.2013, 23:53



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