Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld wenn das Kind eher kommt als der errechnete ET. Wenn ich es richtig verstanden habe erhält man in den Lebensmonaten (LM) 1 und 2 dann volles Elterngeld (EG) bzw. wird es ja mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet gilt aber als volles EG. Nun wollte ich eigentlich ab LM 3 EG plus beantragen und dann später erst volles EG (Aufteilung über 18 LM) Aber wenn das Kind jetzt eher kam (2 Wochen) müsste ich dann auch noch für LM 3 volles EG beantragen weil auch der Monat mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird? Gruß Elve
von Elve33 am 18.04.2017, 19:52