candara
Hallo Frau Bader, Während der Schwangerschaft kam es zu einer Trennung vom Kindesalter. Nun habe ich mich nach der Geburt entschieden, wieder in meine Heimat zurück zu gehen um Unterstützung zu haben. Vorerst ziehe ich in meine alte Wohnung im Haus meiner Eltern. Hat dies Auswirkungen auf das Elterngeld??? Muss ich einen Mietvertrag vorweisen? Ich wäre dankbar für eine Antwort. Liebe Grüße Candara
Hallo, Sie müssen es mitteilen, weil eine andere EG-Stelle zuständig ist. An der Höhe ändert sich aber nichts Liebe Grüße NB
mellomania
ich glaube es ist geschickter, vor der geburt umzuziehen. danach kann es schwieriger werden wenn der kindsvater sorgerecht haben wird, da er dann den umzug des kindes!!! verhindern kann. du kannst jederzeit umziehen aber das kind nicht. wen du aber noch schwanger bist, geht das alles einfacher ohne tamtam..nur so als hinweis...alles gute für dich!!
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