Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Elterngeld. Mein Mutterschutz beginnt am 28.09.2012. Ich habe jedoch noch 14 Tage Überstunden und 8 Tage Urlaub. Also fast einen ganzen Monat. Und wie die Arbeit gerade läuft werde ich es auf einen ganzen Monat Überstunden schaffen. Diesen Monat muss ich noch arbeiten (will ich um mein Projekt fertig zu stellen), so dass ich nicht die Zeit vor dem Mutterschutz nehmen kann. Kann ich diese auch nach dem Mutterschutz (nach der Geburt) nehmen? Und erst dann Elternzeit? Wie sieht dann die Bezahlung aus? Bekomme ich in dem Monat zwischen Mutterschutz und der Elternzeit mein reguläres Gehalt? Wird dann für 12 Monate Elterngeld gezahlt oder werden dann doch die zwei Monate Mutterschutz angerechnet (somit nur 10 Monate Elterngeld)? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Beste Grüße Katarina
von Leonator am 19.08.2012, 20:52