Liebe Frau Bader, wenn ein selbstständiger Vater (z.B. Instrumentallehrer auf Honorarbasis) Elterngeld bezieht, muss dann für die Monate des Elterngeldbezugs nachgewiesen werden, dass er keine Arbeitsleistung erbringt oder reicht es, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen eingehen? Ich danke Ihnen,
von Florentina046 am 17.12.2014, 10:49