Elterngeld / Selbstständige / Berechnung bei 2. Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld / Selbstständige / Berechnung bei 2. Kind?

Hallo liebe Frau Bader, ich versuche es mal ganz abstrakt & fiktiv und hoffe Sie (oder andere Selbstständige) können mir weiterhelfen. 1. Kind: geboren 1. April 2013 Für die Berechnung des Elterngeldes für Selbstständige wäre hier nach der neuen Rechtslage der "Steuerbescheid 2012 / Gewinn 2012" maßgeblich. Das ist ja noch ganz einfach. ;-) 2. Kind : geboren Herbst 2014 Wie sieht es aber aus, wenn das zweite Kind im Herbst 2014 geboren werden würde und man als Mutter wieder am 1. April 2014 als Selbstständige arbeiten würde? Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht im Übrigen nicht. Mutterschutz ja sowieso nicht. 1. Variante : Frau hat in 2013 gar nicht gearbeitet (kein Gewinn). 2. Variante: Frau hat in 2013 (Jan., Feb., März) noch gearbeitet (Gewinn erzielt). Wäre in beiden Varianten auf jeden Fall der "Steuerbescheid 2013" die Berechnungsgrundlage für erneutes Elterngeld? oder gäbe es die Möglichkeit (Antrag beim Amt?) , dass der "Steuerbescheid 2012" als Berechnungsgrundlage dienen soll? Vielen Dank für Ihre / Eure Mühe, Apicula

von Apicula am 26.06.2013, 13:49



Antwort auf: Elterngeld / Selbstständige / Berechnung bei 2. Kind?

Hallo, Bienchen, :-) Ausgangspunkt der Berechnung ist bei Selbststän­digen der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes. Also 2013 Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2013



Antwort auf: Elterngeld / Selbstständige / Berechnung bei 2. Kind?

Hallo liebe Frau Bader, Danke, dass Sie sich Zeit genommen haben. Ich habe jetzt selber noch einmal ein Blick in das sehr unübersichtliche Gesetz geworfen und denke, dass hier § 2b Abs. 1 S. 2 BEEG einschlägig sein könnte. Der § 2b Abs. 2 S. 2 BEEG ("Bemessungszeitraum Selbstständige") verweist direkt auf den § 2b Abs. 1 S.2 BEEG. "Haben in einem Gewinnermittlungszeitraum die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 vorgelegen, sind auf Antrag die Gewinnermittlungszeiträume maßgeblich, die dem diesen Ereignissen (u.a. Elterngeldbezug für ein älteres Kind, § 2b Abs. 1 S. 2 Nr.1 BEEG) vorangegangenen abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum zugrunde liegen." So würde es dann doch per gesonderter Antragstellung zu einem Rückgriff auf 2012 kommen. Viele Grüße, Bienchen :-)

von Apicula am 27.06.2013, 13:35



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Berechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei TVÖD - späte Überstundenauszahlung

Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Elterngeld Plus Berechnung

Ich arbeite derzeit Vollzeit und mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 6200 EUR. Ich möchte nach der Geburt schrittweise wieder arbeiten. Zum Beispiel fange ich an, 2 Stunden pro Woche zu arbeiten, und steigere mich dann allmählich, bis das Kind etwa 30 Monate alt ist und wieder Vollzeit arbeite. In dieser Zeit kann ich Elterngeld Plus beantrage...


Berechnung Partnerschaftsbonus-Elterngeld

Das wird wie Elterngeldplus berechnet, ja? Aber leider trotzdem meine Fragen: Berechnungsgrundlage ist ja bei Angestellten das Durchschnittsnetto im Berechnungszeitraum, richtig? Womit wird das aber nach Geburt verglichen? Im entsprechenden Lebensmonat des Kindes habe ich 10 Tage ALG2 bezogen und danach angestellt gearbeitet. Zu meiner Überra...


Elterngeld Berechnung

Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 22 entbunden und bin seither in Elternzeit (Basiselterngeld). Nun steht mein Einstieg im September wieder an, Vollzeit zu den alten Konditionen. Allerdings bin ich nun wieder schwanger und muss, aus gesundheitlichen Gründen, wieder ins Beschäftigungsverbot. Mein voraussichtlicher Termin ist der 28....


Elterngeld - welcher Zeitraum fließt zur Berechnung ein?

Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem Elterngeld. Ich beziehe für mein erstes Kind bis Juli 2024 das Basis-Elterngeld und würde gerne ein Gewerbe anmelden. Die Zeit während des Elterngeldbezuges nutze ich, um das Geschäft aufzubauen (Online Werbung schalten, Reichweite erhöhen usw.) um im zweiten Elternjahr wenigstens etwas Geld zu v...


Zuverdienste bis 14. Lebensmo. bei Berechnung Elterngeld Kind 2 berücksichtigt?

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite...


Teilweise BV und Berechnung Elterngeld

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08....