Frage: Elterngeld-Plus

Hallo Frau Bader, ich habe 2 Fragen zum Thema Elterngeld-Plus. Und zwar bin ich am überlegen nach dem Mutterschutz (während der Elternzeit) bereits wieder geringfügig von zu Hause aus zu arbeiten für 10-12 Stunden im Monat. Das wären monatlich 150-200 Euro Zuverdienst. Nun habe ich mich nochmal genauer mit dem Elterngeldplus auseinandergesetzt aber folgendes ist mir noch nicht ganz klar: 1. Kann ich erst normales Basiselterngeld beantragen und dann (sofern ich mich dafür entscheide wieder zu arbeiten nach dem Mutterschutz) problemlos auf Elterngeld-Plus wechseln ohne irgendwelche Nachteile zu haben? 2. Ist es wirklich so, dass bei Elterngeld-Plus einfach das Basiselterngeld ohne Zuverdienst zu Grunde gelegt wird, auf 24 Monate statt 12 Monate verteilt wird und ein Zuverdienst bei Elterngeld-Plus in keinster Weise angerechnet, d.h. zu Abzügen beim Elterngeld führt? D.h. wenn ich z.B. 600 Euro Basiselterngeld erhalte heißt das bei Elterngeld-Plus 300 Euro monatlich zzgl. Zuverdienst von 150-200 Euro? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und vielen Dank schonmal! Herzliche Grüße, LeLa

von LeLa258 am 15.07.2017, 15:55



Antwort auf: Elterngeld-Plus

Hallo, 1. Ja 2. Nein, wird angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2017



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