Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin und nebenbei seit drei Jahren im Stadtrat und erhalte für dieses Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung. Ich habe nach der Geburt meiner Tochter Elterngeld beantragt. Die Elterngeldstelle rechnet jetzt meine Aufwandsentschädigungen als selbständige Tätigkeit auf das Elterngeld an. Ist dies zulässig? Mit freundlichen Grüßen
von Dine7 am 01.10.2011, 21:08