Hallo,
unser kleiner wurde am 27.12.2016 geboren. Bis Ende 2017 habe ich Elternzeit beantragt. Leider war mir damals nicht klar das ich nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern kann.
Anfang 2018 möchte ich am liebsten für 30 Stunden die Woche Teilzeit arbeiten. Welche Möglichkeiten habe ich da? Habe ich ein Recht darauf oder muss der AG zustimmen? Es sind > 15 Mitarbeiter im Unternehmen.
Optimal wäre es wohl gewesen den Teilzeitwunsch direkt beim Antrag zu äußern.
Danke,
Judy
von
jieburmeister
am 07.09.2017, 15:14
Antwort auf:
Ein Jahr Elternzeit beantragt
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2017