Hallo Guten Tag, ich wollte meine derzeitige EZ kündigen, da der Mutterschutz vom 2. Kind in der Zeit beginnt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich dann wieder drei Monate Teilzeit während der EZ gearbeitet. Wie errechnet sich jetzt mein Mutterschaftsgeld? Aus den letzten drei in Teilzeit gearbeiteten Monaten oder aus der Zeit noch vor der ersten Elternzeit? Vielen Dank für Rückinfo.
von caramel4u am 28.09.2016, 11:20