Hallo Frau Bader, meine Reisezeiten bei meinem Vertrag "Teilzeit (30 Std.) während der Elternzeit" werden vergütet. Wenn ich nun z.B. 30 Stunden Arbeitszeit habe und noch 8 Stunden Reisezeit/Woche vergütet bekomme, komme ich dann über eine juristische Grenze und kann das dann nicht mehr als "Teilzeit während der Elternzeit" laufen lassen? Danke nochmals für eine Antwort. Gruß Giny
von giny1507 am 23.08.2013, 15:24