Ich bin Erzieherin und habe bis jetzt BV, da mir bestimmte Immunstoffe fehlen. Ich darf aber nach der 20ssw mit Kinder in der OGS (1. und 2. Klasse, Gruppe 26 Kinder) arbeiten. Mein Problem aber ist, dass ich nicht im Hauptgebäude der Schulebin, sonder im Pavillon, wo keine Toilette gibt. Ich muss zum Hauptgebäude rennen, und somit meine Gruppe ohne Aufsicht lassen. Früher habe ich ein Mal oder zwei Mal am Tag es gemacht, wenn die Eltern in der Gruppe waren. Jetzt gehe ich aber zur Toilette alle Halbestunde. Meine Frage ist aber die, darf ich als schwangere überhaupt alleine in einer Gruppe mit 26 Kindern arbeiten? Und wie ist es mit meiner Aufsichtpflichten, wenn ich ständig zu Toilette muss? Die Direktorin von der Schule will die Vorschriften sehen, welche Pflichten sie hat. Weil anderen Chef (ich bin an der Schule von Jugendhilfe eingestellt) sagte, dass ich unter solchen Bedingungen nicht arbeiten kann. In welcher Pflicht sind der Arbeitgeber (Jugendhilfe) und die Schule? Und was für gesetzliche Grundlage gibt es? Mit freundlichem Gruß Olha
von Olha am 20.12.2012, 19:43