Sehr geehrte Frau Bader,
unser Problem ist folgende Situation: ich bin derzeit in Elternzeit für unseren großen Sohn. Ich habe für ihn zwei Jahre eingereicht.
Nun bin ich erneut schwanger. Der Große wird etwa 18,5 Monate alt sein, wenn sein Geschwisterchen kommt. Ich bin dann also noch in seiner Elternzeit.
Mein Mann möchte ab der Geburt des Kleinen ebenfalls komplett in Elternzeit gehen und reicht sie für den zweiten Sohn ein.
Sein Arbeitgeber behauptete, dass er die Elternzeit beantragen muss, sie also auch abgelehnt werden könnte.
Ist dies möglich? Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit die Elternzeit abzulehnen, weil ich ebenfalls komplett zuhause bin?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Larona
von
Larona
am 17.10.2012, 22:21
Antwort auf:
Darf der Arbeitgeber meinem Mann die Elternzeit verweigern?
Hallo,
nein, der AG kann das nicht ablehnen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2012
Antwort auf:
Darf der Arbeitgeber meinem Mann die Elternzeit verweigern?
Nein, darf er nicht. Es ist ein Recht der Eltern. Auch zusammen für nur ein Kind möglich.
Wenn ihr das finanziell hinbekommt dann spricht nichts dagegen.
von
Sternenschnuppe
am 17.10.2012, 22:28
Antwort auf:
Darf der Arbeitgeber meinem Mann die Elternzeit verweigern?
Elternzeit ist anzumelden!
Nicht zu beantragen! Und wo keine "Beantragung", da keine Ablehnung!
Problematisch ist natürlich, dass nach der EZ kein Kündigungsschutz mehr besteht!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.10.2012, 23:08
Antwort auf:
Darf der Arbeitgeber meinem Mann die Elternzeit verweigern?
Elternzeit ist ein Rechtsanspruch gemäß § 15 BEEG für beide Elternteile.
Elternzeit wird nicht beantragt sondern in Anspruch genommen.
Der AG wird nur darüber informiert und darf nicht ablehnen.
von
Sonni74LS
am 18.10.2012, 11:36