Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Frage: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Nunzia

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Hallo Ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger. Ich hatte Komplikationen und habe somit Beschäftigungsverbot bekommen. Am 03.12.2019 habe ich meine Elternzeit vorzeitig beendet und das Beschäftigungsverbot mitgeschickt. Es kam keine Reaktion von meinem Arbeitgeber. Nach mehr als 4 Wochen habe ich nun angerufen und mir wurde am Telefon gesagt, dass sie die Schwangerschaft eingetragen hat aber es keinen Sinn macht ich könne ja sowieso nicht zurückkommen. Somit würde meine alte Elternzeit weiterlaufen bis zum Mutterschutz. Sie meinte auch da ich das schreiben zugleich mitgeschickt hatte könne ich nicht nachweisen ob ich früher zurück kommen wollte oder das jetzt nur mache um "Geld abzustauben", wie sie sagt, mache. Stimmt das hat sie da recht? Und wenn ja habe ich da trotzdem eine Chance, da ich bis heute noch keine schriftliche Absage vom Arbeitgeber habe. Meine Frauenärztin meinte das können die nicht einfach so machen. Bedanke mich schon mal im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag hat hier korrekt gehandelt. Ich halte es für unzulässig, eine EZ vorzeitig zu beenden um ein BV zu erhalten. Liebe Grüße NB


Port

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Warum hast du dich denn ins Beschäftigungsverbot schicken lassen, obwohl Du gar nicht arbeiten wolltest und noch in Elternzeit warst? Wenn Du in Elternzeit bist, kannst Du diese zum neuen Mutterschutz kündigen, aber doch nicht vorher, um wie die Kollegin schon richtig erkannt hat "Geld abzustauben". Ein Beschäftigungsverbot soll diejenigen schützen und finanziell ausgleichen, die in Arbeit sind, aber das warst Du doch gar nicht. Oder habe ich etwas falsch verstanden?


Mitglied inaktiv

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Ähhhmmm ja dein AG hat doch Recht!!! Man kann nicht die Elternzeit beenden, um in ein bezahltes BV zu gehen. Das ist salopp gesagt, Betrug am Sozialsystem. Frau Bader bezeichnet das regelmäßig auch so. Würdest du in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, sähe es anders aus. So ist nur die Beendigung zulässig zum neuen Mutterschutz.


Nunzia

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Nein dem ist nicht so. Die Schwangerschaft war ungeplant. Ich hätte auch so die Elternzeit vorzeitig beendet. Parallel hatte ich dann nur zufällig die Komplikationen. Worauf die Frauenärztin meinte ich solle dann doch gleich das Beschäftigungsverbot mitschicken, da es zu riskant wäre dort zurück zu kehren (könnte sonst das Kind verlieren). Ich habe nur nichts schriftlich vom Personalchef. Aber kann der Arbeitgeber denn 4 Wochen sich gar nicht melden. Seine Frist mir abzusagen ist doch somit eigentlich rum. Und er müsste es akzeptieren


la-floe

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Er braucht dir nicht absagen, es reicht, wenn er nicht zusagt.


Mitglied inaktiv

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Wann wolltest du denn wie arbeiten? War da was schon geklärt? Ich meine vor der Schwangerschaft! Anders gefragt: wolltest du arbeiten, wenn du jetzt nicht schwanger wärst? Für ein BV braucht man auch entsprechend Kinderbetreuung? Hättest du diese denn?


Dojii

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Da du kein Recht auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit hast (unabhängig ob du jetzt ein BV hast oder nicht), muss der Arbeitgeber dem nicht zustimmen, wenn er nicht will. Er hat nicht zugestimmt, also läuft deine Elternzeit immer noch weiter. Eine explizite Ablehnung seitens des Arbeitgeber ist hier nicht notwendig.


Nunzia

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Nein ich bräuchte keine Kinderbetreuung, da mein Mann schichtet. Wäre dann zur Arbeit wenn er zuhause wäre. Und nein das ist ja das Problem, es war nur ausgemacht mal darüber zu reden wie was wann wo. Aber das hat sich dann wohl somit erledigt habe ja schließlich wie schon gesagt keinen schriftlichen Beweis.


cube

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Ja, das hat sich wohl erledigt. Denn "mal darüber zu reden" ist ja nun auch von deiner Seite aus keine zumindest mündliche Ankündigung, ab x wieder arbeiten zu wollen. Als AG warte ich natürlich auf Basis einer solchen "weiß noch nicht genau"-Aussage auch erst mal ab, ob da wirklich etwas kommt. Und ja, dann sieht es so aus, als wenn du dich erst klipp und klar entschieden hättest, vorzeitig arbeiten zu wollen, als du von der Schwangerschaft erfahren hast. Sorry, aber das hat die FA auch ziemlich unglücklich gehandhabt. Sie hätte dir ein BV erst ausstellen müssen/sollen, nachdem dein AG einer vorzeitigen Beendigung zugestimmt hat.


Mitglied inaktiv

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Vielleicht wird es finanziell gar nicht so schlimm Wann ist Kind 1 denn geboren und wie lange hast du ursprünglich Elternzeit gemeldet?


Felica

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Der AG hätte so oder so der vorzeitigen Beendigung zustimmen müssen. Nur in zwei Fällen kann er das nicht verweigern. Dann wenn der neue Mutterschutz beginnt und dann wenn Härtefall. In allen anderen Fällen kann er, muss es aber nicht. Schlau wäre gewesen erst das zu klären, notfalls wenn vorzeitiges EZ-Ende nicht möglich TZ innerhalb der EZ zu vereinbaren und dynn erst mit dem BV zu kommen. Ärzte sind halt keine Personaler. Entsprechend nicht unbedingt die schlausten Ratgeber bei sowas.


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