Frage:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
Hallo Frau Bader
Ich habe folgendes Problem. Und zwar bin ich seit September 03 Arbeitslos. Beziehe noch bis 20.5.04 Arbeitslosengeld und bin ab 21.5 im Mutterschutz.
Nun habe ich ein prospekt vom Bundesminesteruim für Familie. Dort steht drin, das ich Mutterschaftsgeld in der selben höhe wie das Arbeitslosengeld erhalte,da ich gesetzlich versichert bin.
Allerdings war ich gestern bei meiner Krankenkasse ( AOK) wo ich auch so einen Ratgeber mitbekommen habe, wo was zum Thema Mutterschaftsgeld drin stand. Dort stand nun wieder rum das man als Arbeitslose nur Krankengeld erhält. Als ich dort nachfragte, bekam ich leider keine Antwort.
Was stimmt denn nun? Und in wieviel Prozent wird das Krankengeld vom Lohn/ Arbeitslosengeld gerechtnet?
Schonmal herzlichen Dank für ihre Antwort
Daniela
Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 12:34
Antwort auf:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
Hallo,
ich bin wirklich verblüfft. Ich predige auch immer, in Höhe des Arbeitslosengeldes (s. zum Bsp. die genannte Broschüre u auch im Netz). Jetzt lese ich aber auch die andere Meinung (s.http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/PRM-18034-Staatliche-Hilfen-fur-Familien,property=pdf.pdf).
*Ratlos*
Rufen Sie doch mal die Servicenummer des Ministeriums an (s. http://www.bmfsfj.de/). Ich würde mich auch brennend dafür interessieren. Wenn das nicht hilft, muss ich mal im Gesetz Rat suchen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2004
Antwort auf:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
Hallo Daniela,
das ist ja auch genau mein Problem.
Siehe posting "Mutterschaftsgeld"
In der ersten SS war ich auch arbeitslos und habe Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen.
Und jetzt bin ich seit dem 10.05.2004 arbeitslos gemeldet, bekomme auch Arbeitslosengeld und erst sagten die bei der KK ich bekäme es und jetzt auf einmal nicht mehr.Verstehe auch die Welt nicht mehr, dabei ist ja jetzt nix anderes als letztes Mal.
Da bin ich auch noch nicht fertig mit.
Wollte Dich bitten, wenn Du was Neues weisst, kannst wohl noch mal schreiben?
Also wenn ich was weiss, kann ich das ja auch gerne tun.
Bis bald hoffentlich
Liebe Grüsse Yvonne
Mitglied inaktiv - 20.05.2004, 21:22
Antwort auf:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
Hallo,
mir gehts ähnlich.
Bin auch schwanger und arbeitslos und hab dasselbe gelesen.
KÖnntet Ihr mich auch (evtl. per Mail, weil ich nicht so oft hier rein kuck) informieren, falls Ihr was wißt?
Ich werd mal an das Ministerium `ne Mail schicken, und wenn ich früher Antwort hab, als Ihr, sag ich Euch auch Bescheid, OK?
Danke und LG
Fine8198 (auch Yvonne ;-)
Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 19:48
Antwort auf:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
Hallo,
Also ich habe auf der Seite nachgeschaut und da steht das man es kriegt, aber ich werde am Montag erst mal bei der KK Aufstand machen.Als hätte man keine anderen Sorgen!
In der ersten SS habe ich s ja auch trotz Arbeitslosigkeit bekommen!
Werde mich weiter informieren und gebe Bescheid!!
LG Yvonne
Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 20:50
Antwort auf:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
hallo,ich hab vor 8Wochen entbunden und war vorher auch arbeitslos.Meine KK hat mir Mutterschutzgeld in der gleichen Höhe wie ALG gezahlt,aber erst nach der Enbindung!!!
Diese Regelung hat mich persönlich nicht hart getroffen,aber ich frag mich,was machen Frauen die von diesen Geld leben müßen?
Ich glaube da ist (wiedermal)seit den neue Reformen im Gesundheitswesen ein Lücke entstanden,die jede KK anderes auslegt.Ich bin übrigens bei der IKK
LG
Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 22:39
Antwort auf:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
Hallo,
hast Du vor der Entbindung also ganz normal Arbeitslosengeld (-hilfe) bekommen?
Man muß doch von Arzt diesen Schein von der Krankenkasse 7 Wochen vor Geburt ausfüllen lasssen, damit man Mutterschaftsgeld bekommt....
Ich seh grad gar nicht durch.
LG
Yvonne
Mitglied inaktiv - 22.05.2004, 19:09
Antwort auf:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
Hallo
Nachdem ich nun so verwirrt war, und wirklich dachte, ich bekomme nur Krankengeld, statt Muttergeld in der höhe des Arbeitslosengeld. Habe ich am Samstag post von der AOK bekommen, wo drin stand ich bekomme Mutterschaftsgeld in der höhe des Arbeitslosengeldes. Sicher hatten die sich in der Broschüre verdruckt, oder vergessen ein teil hinzuschreiben, das gesetzl. Versicherte, die Arbeitslos sind, den selben betrag von der KK bekommen, den sie vom A-amt erhalten haben.
Lg, Daniela
Mitglied inaktiv - 23.05.2004, 12:24
Antwort auf:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
Hallo,
hast Du vor der Entbindung also ganz normal Arbeitslosengeld (-hilfe) bekommen?
Hallo,ja ich hab vor der Entbindung ALG bekommen
Man muß doch von Arzt diesen Schein von der Krankenkasse 7 Wochen vor Geburt ausfüllen lasssen, damit man Mutterschaftsgeld bekommt....
nein hab ich ganz bestimmt nicht 7 Wochen vorher,ich war nur 8Tage Arbeitslos gemeldet,vorher im Erziehungsurlaub.Ich hab den Termin vom Fa der KK mitgeteilt,das wars.Die haben nur gesagt,das machen die jetzt immer erst nach der Enbindung Mutterschutzgeld,ist ech krass.
Ich seh grad gar nicht durch
ist auch das ziel von den KK.
LG
Mitglied inaktiv - 23.05.2004, 19:15
Antwort auf:
Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld
Hallo,
ich bekam heute folgende Antwort Mail.
"Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Servicetelefon.
Frauen, die bei Beginn der Mutterschutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z.B. Selbstständige), erhalten während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Arbeitslose Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld beziehen und gesetzlich krankenversichert sind und deren Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft zulässig gekündigt worden ist, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht in diesem Fall dem Betrag der Entgeltersatzleistung, den die Versicherte vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat.
(Das Krankengeld beträgt nach § 47 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt).)
Zur weiteren Klärung wenden Sie sich bitte auch an Ihre Krankenkasse.
Ich hoffe, ich konnte zunächst behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Romy Krause
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Service-Telefon
Telefon: 01801 90 70 50
Telefax : 01888 555 44 00
Internet : www.bmfsfj.de
E-mail : info@bmfsfjservice.bund.de"
LG
Yvonne
Mitglied inaktiv - 25.05.2004, 10:58