Hallo, meine Tochter kam 6 Wochen zu früh. Ich war noch nicht im Mutterschutz. Ich habe nun 18 Wochen Mutterschutz plus die nicht genommenen Tage. Der Mutterschutz geht noch bis zum 17.04.2017. Nun möchte ich Elterngeld beantragen und weiß nicht welche der beiden Wege ich ankreuzen muss auf dem Antrag, da im Internetrechner nur mit 12 Wochen gerechnet wird... Weg 1 Lebensmonat 1-5 volles Elterngeld und bis zum einschließlich 19ten Lebensmonat ElterngeldPlus. oder muss ich Weg 2 1-3 Lebensmonat volles Elterngeld und bis zum einschließlich 21ten Lebenmonat Elterngeldplus ankreuzen?? Im 5ten Lebensmonat bekomme ich doch dann anteilig Elterngeld? Ich hoffe Sie verstehen was ich meine und können mir helfen.. Danke im voraus
von dead am 28.01.2017, 15:16