Guten Tag Frau Bader, mein Mann wurde am vorletzten Tag der Elternzeit (2 Monate ohne Teilzeitbeschäftigung) wegen Bandscheibenvorfall krank geschrieben. Er war bereits vor der Elternzeit wegen der selben Erkrankung krank geschrieben, sodass der AG schon 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet hat (unmittelbar vor der Elternzeit erst Reha und dann 1 Woche bezahlten Urlaub). Nach dem Elterngeldbezug hätte er 30 h/Woche arbeiten sollen. Nun lehnt die Krankenkasse das Krankengeld für den Zeitraum nach Elterngeldbezug mit der Begründung ab, dass er während der Elternzeit krank geschrieben wurde und zu dem Zeitpunkt kein Anspruch bestand. Ist die Ablehnung der Krankenkasse korrekt? Wenn ja, wie verhält es sich, wenn er jetzt einen Arbeitsversuch machen würde und dieser bereits nach wenigen Tagen scheitert? Hat er dann wieder Anspruch auf Krankengeld? Vielen Dank!
von anne_87 am 06.10.2015, 16:52