Bescheinigung des Arbeitgebers für Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bescheinigung des Arbeitgebers für Elterngeld

Hallo. Ich habe am 07.12.15 Et. Kann ich die Bescheinigung des Ag ihm erst nach der Geburt zum ausfüllen geben da man das Geburtsdatum u Name des Kindes eintragen muss. Ich habe bedenken das es einige Tage gehen wird bis ich sie ausgefüllt zurückbekomme, ich daher den Antrag nicht gleich nach Geburt abschicken kann und sich dadurch die Auszahlung des Elterngeldes verschiebt. Vielen Dank für Ihren Rat tschudyds

von tschudys am 26.10.2015, 14:32



Antwort auf: Bescheinigung des Arbeitgebers für Elterngeld

Hallo, Sie bekommen doch eh erst MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2015



Antwort auf: Bescheinigung des Arbeitgebers für Elterngeld

Du bekommst doch eh erst nach den 8 Wochen Mutterschutz(+geld) nach der Geburt das Elterngeld... da kommt es auf ein paar Tage nicht an...

von misako83 am 26.10.2015, 21:25



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