Sehr geehrte Fr. Bader,
ich habe ab heute bis 26.6. (Mutterschutzbeginn) Beschäftigunsverbot.
Ich bin eigentlich Studentin, arbeitete nebenbei als Aushilfe in einem Lederwarengeschäft. (kein Basis, es waren ca. 15-20 Std. pro Woche). Der Lohn fiel immer unterschiedlich aus. Wie berechnet sich jetzt das Geld, dass ich ab sofort kriege?
ich danke Ihnen im Voraus!!
LG Maria
von
Maria_Bu
am 07.02.2011, 21:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
Mutterschaftsgeld bekommen Sie nur, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ansonsten nur www.mutterschaftsgeld.de eine Einmalzahlung
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2011
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Nachtrag:
Beschäftigunsverbot wurde ausgestellt, da die Bedingungen am Arbeitsplatz nicht so wirklich der Richtlinien des Mutterschutzgesetzes entsprechen.
von
Maria_Bu
am 07.02.2011, 21:19