Frage: Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite als Maler- und Lackiererin in einem kleinen Betrieb (6 Mitarbeiter). Heute habe ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben und meinen Chef gebeten mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Was muss bzw. müssen wir dazu beachten? Gibt es irgendwo Vordrucke dafür? Vielen Dank

von TheDarkness88 am 02.03.2020, 16:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Bitte schau dir den "Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz" auf den Seiten der bmfsfj.de an. Dein AG kann dann und muss auch, prüfen, ob ein Einsatz prinzipiell nicht möglich ist, also z.B., ob er dich nicht stattdessen in der Kundenaquise/der Kundenbetreuung/dem Büro einsetzen kann. Erst wann keinerlei Möglichkeit besteht, dich anderweitig zu beschäftigen, kann er als AG ein BV aussprechen. Auf der oben erwähnten Seite, dem Ratgeber findet ihr auch Kontaktnummern, da könnt ihr euch beraten lassen. Eine Mustervorlage zur Formulierung eines Beschäftigungsverbotes findest du unter "Vorlage/Muster betriebliches/generelles Beschäftigungsverbot". Wenn ein Betriebsmediziner vorhanden ist, ist dieser zu involvieren. Alles Gute für die Schwangerschaft!

von Mutti69 am 02.03.2020, 17:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

P.S.: Ganz vergessen! Dein AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen, das ist Pflicht. Macht er das nicht, kann ihm eine ziemlich hohe Geldbuße ins Haus flattern. Die kann man aber online machen (Stichwort "Gefährdungsbeurteilung für Schwangere"). Aber wie gesagt, nutzt die Telefonnummern, man wird euch beraten!

von Mutti69 am 02.03.2020, 17:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vielen lieben Dank für die Info. Setze mich morgen früh gleich mal mit dem Chef zusammen. Umsetzen geht leider nicht, im Büro arbeitet seine Frau und sonst gibt es nur uns Handwerker. Da wir auch Außenputzarbeiten mit Gerüst durchführen, fällt eine weitere Beschäftigung wohl aus. Im 6. Monat mit Bauch auf's Gerüst rauf ist auch glaube ich nicht zulässig.

von TheDarkness88 am 02.03.2020, 17:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

dann spricht der chef dir ein bv aus und du wirst wie bisher weiterbezahlt. :-)

von mellomania am 02.03.2020, 20:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Euch an die genannten Stellen und euch wird geholfen. Dein Chef bekommt im Falle eines BV deinen Lohn erstattet über die Umlage der Krankenkasse. Ausser Urlaub.

Mitglied inaktiv - 03.03.2020, 07:42



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