Frage: Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bäder, Ich befinde mich grade in elternzeit und wollte ab August wieder in Teilzeit anfangen zu arbeiten. Ich von wieder schwanger geworden und bekomme sofort ein Beschäftigungsverbot. Wie wird es finanziell für mich aussehen da ich für 2 Jahre elternzeit beantragt habe aber mit der bitte nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu beginnen was ich ja jetzt auch tun wollte. Bekomme ich wieder das Geld was ich in der erstem Schwangerschaft bekommen habe oder nix??

von maggvr am 10.07.2013, 13:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, hat der AG denn scon zu der TZ zugesagt? Dann bekommen Sie da, was Sie ohne BV bekämen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Wenn das mit der Teilzeit schon vertraglich steht dann den Teilzeitlohn, den würdest Du ja auch erarbeiten. Wenn es noch nicht weiter festgemacht ist kann es auch nix sein, da Du es nicht nachweisen kannst, dass Du ab September Teilzeit arbeiten würdest.

von Sternenschnuppe am 10.07.2013, 15:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Danke, also nachweisen könnte ich es schon da mein AG mir schriftlich bestätigt hat das ich ab August in Teilzeit wieder anfangen kann nur über Gehalt etc hatten wir noch nicht gesprochen

von maggvr am 10.07.2013, 16:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Das muss eh gleich bleiben das Gehalt. Von daher. Wenn Du ein BV bekommst ( was arbeitest Du denn das man das gleich bekommt ? ) , dann bekommst eben den Lohn runtergereichtem auf die Stunden die Du gegangen wärest.

von Sternenschnuppe am 10.07.2013, 16:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Darf ich mal fragen woher du das weißt?? Arbeite beim Zahnarzt, da gibt's sofort ein BV

von maggvr am 10.07.2013, 16:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Weil ich hier seit Jahren lese , die Antworten von Frau Bader kenne, und es fast auch so hatte. Allerdings schluderte mein AG und gab mir die Teilzeitbestätigung nach Elternzeit nicht. Daher bekam ich im BV ( war direkt nach Elternzeit ) den Vollzeitlohn. Man munkelt dass er seither die Teilzeit sofort bei Wunsch vertraglich festhält *g*

von Sternenschnuppe am 10.07.2013, 16:36



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