Beschäftigungsverbot öffentlicher Dienst -

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot öffentlicher Dienst -

Hallo Frau Bader, ich bin beschäftigte des öffentlichen Dienstes (´Bauhofmitarbeiterin/Vollzeit/ Kommune). Mein Arbeitgeber hat mir bei Bekanntmachung der Schwangerschaft im Oktober 2012 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun habe ich dazu ein paar Fragen: - Weihnachtgeld habe ich erhalten jedoch die Winterdienstpauschale die monatlich anfällt nicht, mir wurde gesagt das würde nicht gehen da ich ja nicht arbeite, nun erzählte mir widerrum jemand mir stünde diese monatliche Pauschale von Oktober 12 bis März 13 zu. Stimmt das ? - Wie verhält es sich mit dem Urlaubs Restanspruch aus 2012 ? Verfällt dieser, bzw kann man sich den auszahlen lassen? - wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch 2013 aus , Mutterschutz beginnt bei mir am 15.5 2013 . bis wann habe ich wen Anspruch, und kann ich mir diesen auch auszahlen lassen ? - mein Arbeitgeber zahlt Vermögenswirksame Leistung (40 €) im Monat , diese fällt doch sicher mit dem beginn des Mutterschutzes weg, oder? Vielen Dank und schöne Grüße Familie Feddersen

von ShireHorse am 15.03.2013, 13:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot öffentlicher Dienst -

Hallo, 1. Ihnen steht der Lohn zu, als ob Sie arbeiten würden, also auch die Zulagen 2. Auszahlen nein, aber Aufheben bis nach der EZ 3. Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet 4. Ob eine Arbeitnehmerin während des Mutterschutzes An -spruch auf vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers hat, hängt vom Inhalt der jeweiligen Vereinbarung ab (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2013



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