Hallo Frau Bader, ich habe ein BV (seit Juli) bis zum ET (Nov.). Mein AG hat mir ein Teil der Überstunden jetzt "gekappt" mit der Begründung, dass zum 01.10. Überstunden von mehr als 40 Std. verfallen.Ist dies zulässig? Ich hatte wegen dem BV ja keine Möglichkeit den übersteigenden Teil der Std.rechtzeitig abzubauen. Beim (Rest-)Urlaub ist ja die Regelung, dass dieser während BV- udn EZ-Zeiten erhalten bleibt. Vielen Dank. VG Schnecke14
von Schnecke14 am 17.10.2011, 16:26