Hallo, kann mir vlt jemand helfen ... Ich gehe am 11.5 in Mutterschutz voraussichtlicher et ist der 22.6. ich habe so gerechnet 24 Tage Urlaubsanspruch im Jahr geteilt durch 12 x 7 ( weil Mutterschutz ja bis 17.8 gehen würde, aber ja nur volle Monate gezählt werden) = 14 Tage Urlaubsanspruch ?!! Jetzt habe ich aber gelesen das pro Monat in dem man in elternzeit ist 1/12 abgezogen wird , heißt das ich muss vom den 14 Tagen wieder 10 Tage abziehen? Weil Aug -Dez elternzeit ist? Finde nur 4 Tage Urlaubsanspruch etwas wenig?!!
von
cathy18
am 12.12.2013, 20:07
Antwort auf:
Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz
Hallo,
Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2013
Antwort auf:
Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz
Wenn dein Mutterschutz bis in den August reicht, dann bekommst du Urlaub bis August! Auch der halbe Monat zählt. Jeder Tag im August zählt.
24 Tage Jahresurlaub = 2 pro Monat
x 8 (Jan - Aug) = 16 Tage Urlaub für 2014
Eigentlich muss man es anders herum betrachten:
Mutterschutzzeiten sind Beschäftigungszeiten - berühren den Jahresurlaub also gar nicht.
Für Elternzeit aber darf Urlaub gekürzt werden. Für jeden Monat um 1/12, den man komplett in Elternzeit ist. Gehst du ab Geburt/Mutterschutzende direkt in Elternzeit, dann bist du die Monate September bis Dezember komplett in Elternzeit (August nur teilweise).
Jahresurlaub 24 Tage = 2 pro Monat
Kürzung von 4 Monaten (2 x 4 = 8)
24 - 8 = 16 Tage für 2013
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.12.2013, 23:02
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Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz
Supi danke hat mir sehr geholfen !!
von
cathy18
am 13.12.2013, 06:46