Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo, kann mir vlt jemand helfen ... Ich gehe am 11.5 in Mutterschutz voraussichtlicher et ist der 22.6. ich habe so gerechnet 24 Tage Urlaubsanspruch im Jahr geteilt durch 12 x 7 ( weil Mutterschutz ja bis 17.8 gehen würde, aber ja nur volle Monate gezählt werden) = 14 Tage Urlaubsanspruch ?!! Jetzt habe ich aber gelesen das pro Monat in dem man in elternzeit ist 1/12 abgezogen wird , heißt das ich muss vom den 14 Tagen wieder 10 Tage abziehen? Weil Aug -Dez elternzeit ist? Finde nur 4 Tage Urlaubsanspruch etwas wenig?!!

von cathy18 am 12.12.2013, 20:07



Antwort auf: Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo, Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2013



Antwort auf: Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Wenn dein Mutterschutz bis in den August reicht, dann bekommst du Urlaub bis August! Auch der halbe Monat zählt. Jeder Tag im August zählt. 24 Tage Jahresurlaub = 2 pro Monat x 8 (Jan - Aug) = 16 Tage Urlaub für 2014 Eigentlich muss man es anders herum betrachten: Mutterschutzzeiten sind Beschäftigungszeiten - berühren den Jahresurlaub also gar nicht. Für Elternzeit aber darf Urlaub gekürzt werden. Für jeden Monat um 1/12, den man komplett in Elternzeit ist. Gehst du ab Geburt/Mutterschutzende direkt in Elternzeit, dann bist du die Monate September bis Dezember komplett in Elternzeit (August nur teilweise). Jahresurlaub 24 Tage = 2 pro Monat Kürzung von 4 Monaten (2 x 4 = 8) 24 - 8 = 16 Tage für 2013 Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.12.2013, 23:02



Antwort auf: Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Supi danke hat mir sehr geholfen !!

von cathy18 am 13.12.2013, 06:46



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