Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe im Februar meine Tätigkeit begonnen. Ich erhalte
ein Fixum plus Provisionen.
Ich erhalte rückwirkend im Folgemonat meine Provision.
Meine Ärztin möchte mir das BV ausstellen.
Meine Sorge gilt der Berechnung meines Gehaltes. Ich war
Zwischenzeitlich erkrankt und fiel in das Krankengeld.
Welcher Bemessungszeitraum wird im meinem Fall zugrunde
gelegt? Ich habe erst ab März meine Provisionen
erhalten. Wird der Krankengeldzeitraum auch in die
Berechnung fließen?
Ich danke Ihnen im Voraus!
Beste Grüße
Miriam
von
lila1975
am 01.07.2014, 19:47
Antwort auf:
Berechnung des Gehaltes im BV- kurzer Zeitraum
Hallo,
wenn Sie schwangerschaftsbedingt krank waren, entstehen Ihnen keine Nachteile
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2014
Antwort auf:
Berechnung des Gehaltes im BV- kurzer Zeitraum
Sehr geehrte Frau Bader,
wie wird dann mein Gehalt im BV ermittelt? Ich habe im Febr. eine neue Stelle begonnen. Davor habe ich Krankengeld erhalten ( nicht schwangerschaftsbedingt)
Im Feb. hatte ich nur das Fixum..dann im März erhielt ich dann meine Februarprov.
Ich las, das 3 Monate bzw 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft als Durchschnitt genommen wird. Wann gilt hier der Zeitpunkt der SS?
Und welche Monate würden dann bei mir zählen? denn nur Febuar wäre zu meinem Nachteil, da es nur Provision gab.
Ich hoffe ich konnte meine Situation verständlich erklären.
LB
Miriam
von
lila1975
am 02.07.2014, 20:28