Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde am 22.5.2014 geboren. Ich befand mich die gesamte Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Ich habe 13 Monate Elternzeit (bei 12 Monaten Elterngeld) bis zum 21.6.2015 genommen. Nun gehe ich 3 Wochen arbeiten vom 22.6. bis zum 10.7.2015. Anschließend habe ich vom 11.7. bis zum 21.8.2015 Urlaub. Da wir leider keinen Kitaplatz ab August bekommen haben, geht unser Sohn erst ab 1.9.2015 zur Tagesmutter und ich habe erneut Elternzeit (ohne jegliches Geld) vom 22.8. bis zum 21.10.2015 genommen um eine gute Eingewöhnung für ihn zu ermöglichen. Nun möchten wir gern ein zweites Kind. Jedoch stellt sich für uns die Frage, wieviel Geld ich im erneuten Beschäftigungsverbot bekommen würde, wenn ich jetzt im Sommer wieder schwanger werden sollte. Angenommen, ich würde im September schwanger werden, dann würden die Monate Juni, Juli und August als Berechnungsgrundlage für die Lohnersatzzahlung im BV genommen werden. Jedoch werde ich nur im Juli ein volles Gehalt haben und im Juni nur vom 22.6. bis zum 30.6. und im August nur vom 1.8. bis zum 21.8. Gehalt beziehen, die anderen Zeiträume habe ich kein Einkommen. Zählt nun für Juni und August der Monatsdurchschnitt oder wird dies auch hier (wie bspw. im Mutterschutz) tageweise berechnet? Im Mutterschutzgesetz habe ich gelesen, dass einem kein Nachteil entstehen darf, wenn man kein Einkommen hatte. Dann wird der kürzere Zeitraum als Berechnungsgrundlage genommen. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
von SammyHasi am 17.06.2015, 08:26