Hallo Frau Bader,
ich habe nochmal eine Frage zum Kindergeldzuschlag.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und bekomme für die 2 Jahre Elterngeld (halbiert natürlich). Das sind nun 355 EUR im Monat für 2 Jahre, anstelle 710 EUR monatl. für das 1. Jahr.
Meine Frage zur Berechnung des Kindergeldzuschlages wäre, ob bei der Berechnung der monatlich gezahlte Betrag Elterngeld zugrunde gelegt wird (also die 355 EUR) oder der volle mir für das erste Jahr zustehende Betrag des Elterngeldes (710 EUR) ?
Über eine Antwort würde ich sehr freuen.
Danke
Gruß Nadine H.
von
nfr53
am 07.10.2013, 11:17
Antwort auf:
Berechnung Kindergeldzuschlag
Hallo,
soweit ich weiß die tatsächliche Zahlung
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2013
Antwort auf:
Berechnung Kindergeldzuschlag
Wenn das Kind Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommt, dann ist der Bedarf des Kindes mit dem und dem Kindergeld gedeckt.
Daher wird es kein Kindergeldzuschlag geben.
Der Vater ist sowohl dem Kind als auch Dir zu Unterhalt verpflichtet.
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2013, 13:40
Antwort auf:
Berechnung Kindergeldzuschlag
Wir sind verheiratet, somit gibt es weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss!!
Mein Mann verdient ca. 1200 EUR ... damit kommen wir nicht wirklich um die Runden (4-Personen-Haushalt).
von
nfr53
am 07.10.2013, 14:49
Antwort auf:
Berechnung Kindergeldzuschlag
Oh sorry, falscher Gedanke im Kopf, dachte Du wärst alleine.
Passe dann, das weiss ich nicht dann.
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2013, 15:25
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Berechnung Kindergeldzuschlag
Wollte der Vollständigkeit halber noch das Ergebnis mitteilen.
Es wird der tatsächlich monatlich gezahlte Betrag zugrunde gelegt.
Heute kam nun der Bescheid. Wir erhalten den Kindergeldzuschlag :o)
von
nfr53
am 11.12.2013, 22:40