Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes bei vorherigem Bezug von ALG1. Ich bin seit 1.10.2015 arbeitslos und beziehe ALG1. Am 25.06.2016 beginnt der Mutterschutz. Dann erhalte ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe des ALG1. Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld ist also 06/2015 bis 05/2016? Von 05/2015 bis 09/2015 wird also mein Gehalt zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Die Monate 10/2015 bis 05/2016 gehen mit 0 Euro aufgrund ALG1 Bezug in die Berechnung ein. Meine Frage ist nun welche vorherige Steuerklasse bei der Berechnung des Elterngeldes relevant ist. Während meiner ALG 1 Zeit bin ich in Steuerklasse 5, davor war ich bis 09/2015 in der Steuerklasse 3. Wird nun die Steuerklasse meiner letzten Gehaltsbescheinigung berücksichtigt also 3 oder die Steuerklasse während des ALG 1 Bezuges? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Lydia
von Lydia99 am 26.04.2016, 13:21