Ich habe seit September Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft, da ich in der Pflege arbeite. Vor dem Beschäftigungsverbot habe ich regelmässig Überstunden gemacht, die alle 2-3 Monate ausbezahlt wurden. Mein Arbeitgeber rechnet die Überstunden auch nach mehreren Gesprächen nicht mit in das Gehalt im Beschäftigungsverbot mit ein. Da ich wieder dort arbeiten möchte werde ich das jetzt sein lassen. Kann für das Elterngeld der Bezugszeitraum vor dem Beschäftigungsverbot genommen werden?
von susimaus am 01.11.2014, 08:38