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Hallo Frau Bader! Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn während des 12-Monatszeitraums ein Beschäftigungsverbot besteht und in den Monaten davor ebenfalls kein Vedienst möglich war durch Elternzeit mit dem 1. Kind bzw. Beschäftigungsvebot in der ersten Schwangerschaft? Einfach Pech gehabt, wie mir in der Elterngeldstelle gesagt wurde? Vielen Dank! Tamima
Hallo, wenn esein BV wegen SS war wird die Zeit voll gezahlt u auch angerechnet. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Tamima! Darf ich mal fragen wie Du das Beschäftigungsverbot bekommen hast? Würde mich auch sehr beruhigen, da ich risikoschwanger bin und im Krankenhaus arbeite. Mache mir deshalb große Sorgen. Wäre nett, wenn du mir antworten würdest. Danke! Schneckchen
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Hallo ich habe gestern mein BV bekommen,beschränkt auf 4Wochen bis zu meinem nächsten Termin.Ich(21SSW) arbeite auf einer Geronto mit Schwerstpflegefällen und meine Chefin ist nicht begeistert über m Schwangerschaft un hält sich auch nur selten bis wenig ans Mutterschutzgesetz....nun hatte ich dauernd starke Unterbauchschmerzen vom Heben u Stress auf der Arbeit u bekam mein BV,worüber ich echt erleichtert bin.Frag deinen Doc,ich drück dir die Daumen ! Eine schöne Kugelzeit -:)
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Das BV zu bekommen war kein Problem, da die Schwangrechaftskomplikationen mich quasi ins Bett/Klinik gezwungen haben. Viele Grüße!
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Das BV zu bekommen war kein Problem, da die Schwangrechaftskomplikationen mich quasi ins Bett/Klinik gezwungen haben. Viele Grüße!
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Welche Zeit wird dann für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Die Zeit vor meiner ersten Schwangerschaft (das war 2005)? Vielen Dank und viele Grüße! Tamima
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