Guten Tag, 2012 ist unser 1. Kind geboren, 2014 unser 2. Kind. mein Elterngeld habe ich immer 1 Jahr lang bezogen, beide Male ca. 860€ monatlich. Elternzeit habe ich pro Kind volle 3 Jahre, also bis 2018. wir arbeiten gerade am 3. Kind und da die beiden Kleinen im September beide im Kindergarten bzw Krippe sind überlege ich einen 450€ job anzunehmen. Wenn ich nun den Job annehme, wird dann das Elterngeld fürs 3. Kind wieder ca 860€ sein oder dient dann der Minijob als Berechnungsgrundlage und ich bekomme nur den Mindestsatz von ca 300€? So wie ich es verstanden habe gilt ja immer der Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt ala Grundlage, bei mir also momentan der Verdienst von 2013/2014. Wenn ich den Minijob annehme dann etwas von 2014 + die restlichen monate von 2016 aus dem Minijob? Danke vorab für Ihre Antwort. MfG sandy h.
von sandyh. am 31.07.2016, 20:21